27. August 2026 Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich auch die Regelungen für Energieausweise. HOINKA informiert über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für Eigentümer und Bestandshalter von Nichtwohngebäuden.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist seit Ende Juli 2026 in Kraft. Die neuen Regelungen für Energieausweise gelten ab 01.01.2027 – mit deutlichen Auswirkungen insbesondere für Eigentümer und Bestandshalter von Nichtwohngebäuden. Zum Einen werden künftig zusätzliche Angaben unter anderem zu CO2-Emissionen, Nutzung erneuerbarer Energien und Lebenszykluswerten verpflichtend, zum Anderen ist für Verkauf oder Vermietung eines Nichtwohngebäudes künftig ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Der bisher mögliche Verbrauchsausweis entfällt.
Energiebedarfsausweis vs. Energieverbrauchsausweis
Der bisher häufig genutzte Energieverbrauchsausweis basiert auf den erfassten Verbrauchsdaten eines Gebäudes. Die dafür erforderliche Datenerhebung ist vergleichsweise gering. Gleichzeitig hängt das Ergebnis wesentlich von der tatsächlichen Nutzung und dem Nutzerverhalten ab.
Beim Energiebedarfsausweis wird der Energiebedarf dagegen auf Grundlage der Bauweise, Gebäudehülle und technischen Ausstattung berechnet. Das Nutzerverhalten fließt dabei nicht in die Berechnung ein. Voraussetzung dafür ist eine deutlich umfangreichere Erfassung der relevanten Gebäudedaten. Gerade bei bestehenden Nichtwohngebäuden kann dies aufwändig sein, wenn Informationen zur Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht vollständig oder nicht digital dokumentiert vorliegen.
Was bedeutet das für Eigentümer und Bestandshalter?
Wer ab 2027 ein Nichtwohngebäude verkaufen oder neu vermieten möchte, sollte sich frühzeitig mit der vorhandenen Gebäude- und Anlagendokumentation auseinandersetzen. Fehlende oder veraltete Daten können die Erstellung des Energiebedarfsausweises deutlich erschweren und den Aufwand erhöhen.
Darüber hinaus werden mit dem GModG weitere Anforderungen an Energieausweise eingeführt. Künftig sind zusätzliche Angaben unter anderem zu Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energien und Lebenszykluswerten vorgesehen. Die Effizienzskala wird europaweit auf die Klassen A bis G vereinheitlicht. Energieausweise müssen zudem in digitaler und maschinenlesbarer Form erstellt werden.
Die Qualität und Vollständigkeit der Gebäudedokumentation wird künftig also noch wichtiger. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme kann helfen, zusätzlichen Aufwand bei der Ausstellung des Energieausweises zu vermeiden.
Wir unterstützen Eigentümer und Bestandshalter bei der energetischen Bewertung von Gebäuden, der Erfassung relevanter Gebäudedaten und der Einordnung der neuen Anforderungen des GModG. >> Kontakt


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