03.03.2021 Am 11. Februar 2021 verabschiedet der Bundestag das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz). Ziel ist es, bei Neubauten, Sanierungen und Bestandsgebäuden eine Infrastruktur für Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu schaffen.
Mit dem GEIG wird eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt. Das Gesetz hat zum Ziel, den Ausbau der nötigen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität zu beschleunigen und damit flexible Lademöglichkeiten für Nutzer von Elektrofahrzeugen zu schaffen.
Im Genauen sieht das Gesetz folgende Regelungen vor:
Wohngebäude
- Neubau: Beimehr als 5 Stellplätzen sind alle Stellplätze mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten.
- Sanierung: Bei mehr als 10 Stellplätzen sind alle Stellplätze mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten.
Nichtwohngebäude
- Neubau: Bei mehr als 6 Stellplätzen ist jeder 3. Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten. Außerdem ist eine Ladestation umzusetzen.
- Sanierung: Bei mehr als 10 Stellplätzen ist jeder 5. Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten. Außerdem ist eine Ladestation umzusetzen.
- Bestand: Ab 1. Januar 2025 ist bei mehr als 20 Stellplätzen eine Ladestation umzusetzen.
Zudem wurde auch ein sogenannter Quartiersansatz in den Gesetzesentwurf mit aufgenommen. Ausnahmen gibt es für Gebäude (NWG) im Eigentum und Selbstnutzung von KMUs (kleinen oder mittleren Unternehmen) oder wenn die Kosten für die Nachrüstung der Ladesäulen bei Bestandsgebäuden mehr als 7 % der Gesamtkosten bei einer Sanierung oder größeren Renovierung überschreiten.
Am 5. März 2021 wird das Gesetz im Bundesrat behandelt. Einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es dann in Kraft treten.