CSRD Bericht anfertigen
Berichterstattung nach CSRD / ESRS
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen für die Erstellung konformer und prüffähiger Nachhaltigkeitsberichte nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird in den Konzern Lagebericht integriert. Der Bericht wird digital im European Single Electronic Format (ESEF) angefertigt und muss die 12 Anforderungen nach der ESRS umfassen.
Wenn Sie die nötigen Daten erhoben haben, können Sie mit der Berichterstattung starten.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren Sie in den (Konzern-)Lagebericht. Informationen sind digital im European Single Electronic Format (ESEF) bereitzustellen. Die ESRS listen die geforderten Inhalte auf. Alle Informationen müssen im Bericht selbst enthalten sein. Zusätzliche Nachweise werden nicht explizit eingefordert.
Erstellen eines CSRD Berichts
Für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD gibt es keine eigenständige Zertifizierungsstelle. Stattdessen werden die Berichte von externen, unabhängigen Zertifizierungsstellen erstellt. Die Prüfungstiefe wird Schrittweise von der EU-Kommission erweitert:
- Limited Assurance: Prüfung mit begrenzter Sicherheit
- Resonable Assurance: Prüfungstiefe im Rahmen einer Finanzberichtserstattung
Sie haben Fragen zum CSRD oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen? Wenden Sie sich an uns!
Telefon +49 711 62049-340
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