BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von bezuschussten Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Kontaktieren Sie unsBAFA unterstützt mit Zuschüssen energieeffizientes Sanieren
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist eine gesetzliche Fördermaßnahme des Bundes. Rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ziel der Förderung ist es, Investitionsanreize für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen zu geben, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wenn Sie ein Gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen sanieren, erhalten Sie im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ einen Zuschuss zwischen 15-50%. Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen die Energieeffizienz verbessert, aber insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.
Was wird durch die BEG EM gefördert?
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Auch die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienzexperten lässt sich bezuschussen. Für bestimmte Maßnahmen ist es sogar zwingend erforderlich, einen Energieeffizienzexperten (EEE) hinzuzuziehen. (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Fachplanung und Baubegleitung)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % Zuschuss (EEE erforderlich)
- Anlagentechnik (außer Heizung): 15 % Zuschuss (EEE erforderlich)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung: bis zu 40 % Zuschuss
- Heizungsoptimierung: 15 % Zuschuss
- Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 50 % Zuschuss (EEE erforderlich)
Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie erhalten 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt maximal 15 Mio. Euro.
Um den Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung zu erhalten, müssen mindestens 2.000 Euro investiert werden.
Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung betragen die Mindestinvestitionskosten 300 Euro.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen sind die förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt, maximal sind also 12.000 Euro Zuschuss möglich.
Investitionsvolumen und Förderhöhe
Maßnahme | Zuschuss |
Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen | 15 % |
Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore einbauen oder erneuern | 15 % |
Sommerlichen Wärmeschutz
einbauen oder erneuern |
15 % |
Klima- und Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung einbauen, erneuern oder optimieren | 15 % |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik einbauen, um einen Gebäudeautomatisierungsgrad
zu realisieren |
15 % |
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme einbauen | 15 % |
Kältetechnik zur Raumkühlung installieren | 15 % |
Einzelne Maßnahmen bei der Heizungstechnik
Maßnahme | Zuschuss |
Solarthermie-Anlage | 25 % |
Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 25 % |
EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung | 20 % |
EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung | 25 % |
Biomasseanlagen | 10 % |
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme | 25 % |
Anschluss oder Erneuerung des Anschlusses an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien | 25 % |
Anschluss oder Erneuerung des Anschlusses an ein Wärmenetz mit mindestens 25 % erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme
oder einem Primärenergiefaktor von höchstens 0,6 |
25 % |
Optimierung der Heizungsanlage | 15 % |
Technische Anforderungen
Die technischen Mindestanforderungen der „Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) sowie Bestimmungen des GEG, der GEG-Normen und sonstiger relevanter Regelwerke sind in sind als Merkblatt auf der Webseite des BAFA verfügbar.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
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