Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Das QNG wird in zwei Qualitätsniveaus vergeben: Für eine Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS verliehen, für eine Erfüllung deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PREMIUM. Vergeben wird das QNG durch unabhängige akkreditierte Stellen. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ist sowohl für Wohngebäude, als auch für Nichtwohngebäude verfügbar:
- Siegelvariante für Wohngebäude (gültig ab 01.01.2023): Neubau und Komplettmodernisierung von Wohngebäuden, Version 2023 (QNG-WG23, ersetzt QNG-KN21 und QNG-WN21)
- Siegelvariante für Nichtwohngebäude (gültig ab 01.01.2023): Neubau und Komplettmodernisierung von Nichtwohngebäuden, Version 2023 (QNG-NW23, ersetzt NWG-BN22 und NWG-BK22)
Die genauen Kriterien zum Erhalt des Siegels werden von der Bundesregierung bzw. vom jeweiligen Bundesministerium mit Zuständigkeit für das Bauwesen festgelegt und sind in allgemeine und besondere Anforderungen aufgeteilt. Nach Baufertigstellung werden die abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse auf die Erfüllung dieser Kriterien hin unabhängig geprüft. Zur Vergabe des QNG-Siegels muss die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle und die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung durch ein akkreditiertes Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen stattfinden.
Aktuell anerkannte Bewertungssysteme:
- DGNB-System (Nichtwohngebäude: Version 2013 und 2018, Wohngebäude: Version 2018 und 2021),
- Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (Wohngebäude: NaWoh V3.1),
- Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (Wohngebäude: BNK V1.0) bis fünf Wohneinheiten und Bewertungssystem Nachhaltige Gebäude (BNG) für mehr als fünf Wohneinheiten,
- Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (Nichtwohngebäude: BNB Version 2015 und 2017).
Der Nachweis erfolgt in Form einer regulären Zertifizierung mit einem der genannten Bewertungssysteme.
QNG-Anforderungen als Förderstandard: Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Seit Juli 2021 werden nachhaltiges Bauen und Nachhaltigkeitszertifizierungen als Instrument der Qualitätssicherung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Das Effizienzhaus Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) mit QNG war der einzige Standard, der in diesem Rahmen gefördert wurde. Seit März 2023 gibt es für Wohn- und Nichtwohngebäude das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN). Damit wird für die Förderung der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen. Damit ein Projekt den Voraussetzungen für die Förderung Klimafreundlicher Neubau entspricht, müssen mit der Ökobilanz verschiedene Grenzwerte und zusätzlich die Anforderungen des QNG in verschiedenem Maße erfüllt werden.
Für die Förderung wird zwischen klimafreundlichen Gebäuden mit und ohne QNG unterschieden:
Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude mit QNG (KFWG – Q bzw. KFNWG – Q)
- Anforderung: Effizienzhaus 40 und die Zertifikate QNG PLUS / QNG PREMIUM und DGNB / BNB / NaWoh / BNK / BNG.
- Kredithöchstbeträge WG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
- Kredithöchstbeträge NWG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
Klimafreundliches Wohn- bzw. Nichtwohngebäude (KFWG bzw. KFNWG)
- Anforderung: Effizienzhaus 40 und Einhaltung der Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus gemäß QNG PLUS (kein vollständiges DGNB + QNG Zertifikat erforderlich)
- Kredithöchstbeträge WG: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Kredithöchstbeträge NWG: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Gerne beantworten wir Ihnen persönlich Ihre Fragen zu den Förderungen des Bundes und dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“.
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