Umweltzeichen Hafencity Zertifizierung
Das Umweltzeichen Hafencity zertifiziert nachhaltige Gebäude in zwei Stufen.
Gold: für besondere Leistungen in der jeweiligen Kategorie
Besondere Leistungen (Gold) beziehen sich auf die ökologischen Eigenschaften des Gebäudes, die bei frühzeitiger Festlegung entweder ohne zusätzliche Kosten oder mit wirtschaftlich vertretbaren Mehrkosten umgesetzt werden können. Diese Mehrkosten gelten als vertretbar, wenn sie sich innerhalb kurzer Zeit durch den Betrieb des Gebäudes amortisieren.
Platin: für außergewöhnliche Leistungen in der jeweiligen Kategorie Außergewöhnliche Leistungen (Platin) beziehen sich auf nachhaltige Eigenschaften des Gebäudes, die durch innovative Maßnahmen erreicht werden können. Diese Maßnahmen erfordern in der Regel einen zusätzlichen Aufwand in der Planung, Umsetzung und bei den Baukosten.
Um eine Platin Zertifizierung zu erreichen, sind die besonderen Leistungen der jeweiligen Kategorien mit zu erfüllen. Die Erfüllung der Kategorie 1 „Nachhaltiger Umgang mit energetischen Ressourcen“ ist für die Platin Zertifizierung verpflichtend.
Wie funktioniert die Zertifizierung?
Das Zertifizierungsverfahren mit dem Umweltzeichen Hafencity umfasst mehrere Zertifizierungsschritte in Zusammenarbeit zwischen Antragsteller, der HafenCity Hamburg GmbH (HCH), einem qualifizierten Fachplaner (Auditor) und einem externen zugelassenen Gutachter.
- Frühe Planung und Anmeldung: Der Antragsteller wählt die angestrebten Kategorien bereits vor Beginn eines Architektenwettbewerbs aus, da viele Ziele früh in der Planung berücksichtigt werden müssen. Etwa drei Monate nach der Vergabe muss die Anmeldung zum Umweltzeichen erfolgen, einschließlich einer Vereinbarung mit der HafenCity Hamburg GmbH (HCH).
- Kooperation und Durchführung/Umsetzung: Der Bauherr beauftragt qualifizierte Fachplaner, um die geforderten Zertifizierungsziele zu erreichen. Diese Ziele werden während des gesamten Bauprozesses überwacht und dokumentiert.
- Prüfung und Bestätigung: Die Dokumentation der Bauausführung wird von zugelassenen externen Gutachtern überprüft, die die Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen bestätigen. Die HCH selbst führt keine Prüfung durch, sondern vertraut auf externe Gutachter, die vom Antragssteller beauftragt und bezahlt werden.
- Nutzung des Umweltzeichens: Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bauherr ein vorläufiges Nutzungsrecht des Umweltzeichens. Bei Nichterfüllung der Vereinbarungen können Pönalen verhängt oder das Umweltzeichen aberkannt werden.
- Dokumentation und Monitoring: Alle erforderlichen Nachweise müssen vom Antragssteller jederzeit zur Verfügung gestellt werden, damit der zugelassene Gutachter sie überprüfen kann. Der Gutachter informiert die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) über das Monitoring. Nur bei vollständiger, transparenter Dokumentation kann das Umweltzeichen vergeben werden.
Quelle: Umweltzeichen Hafencity
Telefon +49 711 62049-340
Email info@hoinka.com