ESG-Faktoren
Die Erfüllung von ESG-Faktoren gewinnt nicht nur für Bauprojekte immer mehr an Bedeutung. Hier erfahren Sie, warum Sie ESG-Kriterien in Ihre Projektplanung integrieren sollten und welchen Einfluss die EU-ESG-Regulierung hat.
Kontaktieren Sie unsGanzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien durch die Integration von ESG-Faktoren
ESG ist in aller Munde – nicht ohne Grund. Die ESG-Faktoren, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, spielen eine immer größer werdende Rolle für die Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit. In der Immobilienbranche werden ESG-Faktoren bereits in vielen Planungsprozessen und verschiedenen Zertifizierungssystemen miteinbezogen, um Bauprojekte zukunftsfähig umzusetzen. Es sollen Orte geschaffen werden, die Mietern und Nutzern Komfort bieten und die Produktivität steigern. Gleichzeitig werden Objekte so zu attraktiven Investitionsmöglichkeiten, denn auch nachhaltige Finanzprodukte (Sustainable Finance) gewinnen immer weiter an Popularität. Private Anleger und Großinvestoren legen vermehrt Wert darauf, dass ihre Investments gewissen nicht-finanziellen Standards entsprechen.
Die Orientierung an den ESG-Faktoren ist zum einen Grundbaustein für eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie und macht zum anderen den Vergleich der Nachhaltigkeitsperformance verschiedener Produkte, Projekte und Unternehmen möglich. Daher ist es auch mit Blick auf die Zukunft ratsam, ESG-Kriterien frühzeitig in Planungsprozesse einzubinden und so einen verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt und Ressourcen zu schaffen.
Unsere Leistungen für Sie:
- Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen bei Ihrem Bauvorhaben
- persönliche Beratung zu ESG und Zertifizierungen auf ESG Basis
- Informationen zur und Unterstützung bei der ESG-Verifikation und dem Taxonomie-Check der DGNB
- Informationen zu weiteren Zertifizierungssystemen für nachhaltiges Bauen, wie DGNB, LEED, BREEAM uvm.
Was bedeutet ESG?
ESG-Faktoren dienen grundsätzlich der Einordnung der Nachhaltigkeit von Unternehmen, Bauprojekten, Immobilien und generell wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Kriterien sind in Umwelt-, Sozial- und Governancefaktoren unterteilt:
E – Environment | S – Social | G – Governance |
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ESG-Ratings
ESG-Ratings werden von verschiedenen Agenturen und Organisationen angeboten. In ESG-Ratings werden beispielsweise Immobilien oder gesamte Anlagefonds auf die Einhaltung der festgelegten Nachhaltigkeitskriterien hin überprüft. Das Rating soll zeigen, inwieweit bestimmte Richtlinien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung berücksichtigt werden und die Performance der einzelnen Teilnehmer vergleichbar machen.
Daher haben ESG-Ratings auch im Finanzsektor eine große Bedeutung, da das Interesse der Anleger, ihr Geld nachhaltig und zukunftsfähig zu investieren immer weiter steigt. Wer in Zukunft nicht auf ESG-Kriterien ausgerichtet ist, wird langfristig damit rechnen müssen, dass Investitionen immer weiter zurückgehen, denn für den Anleger wird es durch Ratings und die Pflicht zur Offenlegung immer leichter, nachhaltig handelnde Unternehmen von nicht nachhaltig handelnden zu unterscheiden.
Im Bausektor relevant sind folgende Bewertungs- und Zertifizierungssysteme:
- greenproperty ist ein Gütesiegel für nachhaltige Immobilien und bewertet die Einhaltung der ESG-Kriterien in fünf verschiedenen Dimensionen.
- GRESB: Beim GRESB Assessment wird die Nachhaltigkeitsperformance gesamter Immobilienportfolios gemessen und bewertet und so ESG-Benchmarks für Akteure in der Immobilienbranche geschaffen.
- Level(s) ist das neue Europäische Berichts-Rahmenwerk für nachhaltige Gebäude.
ESG-Regulierung in der EU
Wenn man über ESG-Kriterien spricht, stößt man früher oder später auch auf die EU-Taxonomie- und Offenlegungsverordnung, die wiederum ein Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltiges Finanzwesen sind. Dieser wurde entwickelt, um nachhaltige Investitionen und Vermögenswerte klar kennzeichnen zu können, die Attraktivität nachhaltiger Projekte und Aktivitäten für Investoren zu steigern und die europäische Finanzwirtschaft in die Verantwortung zu nehmen – denn zur Erreichung der EU-Nachhaltigkeitsziele sind Investitionen in Milliardenhöhe nötig. Um das zu erreichen, müssen private Kapitalströme in erheblichem Umfang in Richtung nachhaltiger Investitionen fließen.
Taxonomie: Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen
Im März 2018 wurde deshalb der Aktionsplan für nachhaltiges Finanzwesen (Sustainable Finance) verabschiedet, durch den privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt und so ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum generiert werden soll. Der Aktionsplan umfasst unter anderem die Etablierung eines EU-weiten Klassifizierungssystems für wirtschaftliche Aktivitäten mit positiver Auswirkung auf Klima und Umwelt, um eine gemeinsame Sprache für alle Akteuere im Finanzsystem zu schaffen. Die Entwicklung von allgemein anerkannten Standards zur Messung der Leistung und der Auswirkungen auf Kohlenstoffbilanz, Gesundheit, Sicherheit und Humankapital unterstützt Investoren in einer sachkundigen Entscheidungsfindung. Durch klare Definitionen wird verhindert, dass Investments in vermeintlich nachhaltige Kapitalanlagen fließen, die sich faktisch jedoch nicht für den Klimaschutz einsetzen.
Für den Bereich Umwelt/Environment wurden im Artikel 9 der EU Taxonomie-Verordnung folgende Ziele festgelegt:
- Klimaschutz,
- Anpassung an den Klimawandel,
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Eine Taxonomie für die Bereiche Social und Governance wird in den nächsten Jahren erwartet.
Um als nachhaltig zu gelten, muss eine Wirtschaftsaktivität in mindestens einem der festgelegten Ziele einen deutlich positiven Effekt erzielen, ohne dabei die Realisierung der anderen Ziele zu beeinträchtigen (Do No Significant Harm/DNSH). Neben diesen Umweltzielen entscheiden auch soziale Aspekte und Kriterien für gute Unternehmensführung darüber, ob eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig bewertet wird – also genau die Kriterien, die auch für ein ESG-Rating relevant sind. Der finale delegierte Rechtsakt mit den ersten konkreten technischen Evaluierungskriterien für Nachhaltigkeit im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung wurde im April 2021 veröffentlicht, und soll mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahren ab Anfang 2022 anwendbar sein.
ESG und Taxonomie im Bau- und Immobiliensektor
Im Bau- und Immobilienbereich betrifft die Taxonomie unter anderem die Bereiche Neubau, Bestandsgebäude, Renovierung von Gebäuden, individuelle Maßnahmen und professionelle Dienstleistungen, sowie Erwerb und Eigentum von Immobilien. Bezüglich verwendeter Bauprodukte fordert die Taxonomie beispielsweise:
- den Einsatz emissionsarmer Materialien mit genau definierten Emissionsgrenzwerten und Ausschluss von gefährlichen und gesundheitlich bedenklichen Stoffen (Materialien im Innenausbau),
- die Demontierbarkeit, Trennbarkeit und Recyclingfähigkeit der eingesetzten Bauprodukte,
- wassersparende Armaturen,
- Transparenz über die CO2-Bilanzen aller Bauaktivitäten und eingesetzten Materialien.
Besonders im An- und Verkauf von Immobilien schafft die Einhaltung von ESG-Kriterien und ein entsprechender Nachweis der Taxonomie-Konformität mehr Transparenz und minimiert das Risiko. Taxonomie-konforme Projekte sollen zudem in Zukunft bessere Finanzierungskonditionen erhalten. Ein Taxonomie-Check für Bauprojekte, Bestandsgebäude und gesamte Portfolios mit entsprechender ESG-Verifikation wird beispielsweise von der DGNB in Zusammenarbeit mit der CPEA angeboten. Bei einem Taxonomie-Check für Bauprodukte unterstützen wir Sie gerne über unsere Plattform Building Material Scout.
Offenlegungspflicht: transparent nachhaltig handeln
Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR), die ebenfalls Teil der ESG-Regulierungsmaßnahme der EU ist, verpflichtet Akteure auf dem Finanzmarkt in der europäischen Union zum Reporting von Nachhaltigkeitsinformationen (Corporate Sustainablilty Reporting/CSR). Welche Informationen genau geteilt werden müssen, ist in der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) festgelegt. Durch diese Offenlegungspflicht soll sichergestellt werden, dass die o.g. Kriterien auch Umsetzung finden. Zu den betroffenen Akteuren gehören unter anderem Unternehmen, Benchmarkanbieter oder Immobilienfondsmanager. Die Fondsmanager müssen beispielsweise offenlegen, inwieweit die Immobilien in ihrem Portfolio Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, Umweltrisiken berücksichtigen und ESG-Faktoren generell miteinbeziehen. Damit soll die transparente Berichterstattung im Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governancepolitik gestärkt werden.
Mehr Informationen zur Taxonomie und Offenlegungsverordnung finden Sie in der Mitteilung der Europäischen Kommission zu EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung und beim Bundesministerium für Wirtschaft.
Bei weiteren Fragen zu nachhaltigen Strategien beraten wir Sie gerne. Wir unterstützen Sie bei der Einbindung von ESG-Aspekten in Ihre Projektplanung und entwickeln Lösungen, um ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien ganzheitlich zu implementieren.
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