Die DGNB Kriterien
Was sind Kriteriensteckbriefe und wie werden sie bewertet?
Die Umweltkategorien, die in der DGNB-Zertifizierung bewertet werden, sind unterteilt in insgesamt etwa 40 Kriteriensteckbriefe. Die Erfüllung der Zielvorgaben bzw. der Kriterien wird mit Checklistenpunkten und Bewertungspunkten beurteilt. Für Neubau, Bestandsgebäude und Sanierungen werden unterschiedliche Zertifizierungsversionen angeboten.
Als Kriteriensteckbriefe werden die Einzelkriterien bezeichnet, die in der DGNB Zertifizierung bewertet werden. Jede der 6 Umweltkategorien ist in Kriteriensteckbriefe unterteilt.
Durch die Erfüllung der Teilkriterien eines Steckbriefs lassen sich 100 Checklistenpunkte erreichen. Durch verschiedene Bonuspunkte kann die Gesamtpunktzahl pro Kriterium auch über 100 hinausgehen. Diese zusätzlichen Punkte gelten als Übererfüllung und können nur innerhalb einer Hauptkriteriengruppe angerechnet werden.
Bewertungspunkte werden von der DGNB für das Erreichen der festgelegten Zielwerte innerhalb eines Kriteriums vergeben. Für die (Über-)Erfüllung der jeweiligen Zielvorgaben werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben (Zielwert). Außerdem ist jeweils ein zu erreichender Grenzwert (1 Punkt) und ein Referenzwert (5 Punkte) definiert.
Jedem Kriteriensteckbrief wird eine Gewichtung (siehe oben) zugeschrieben, die je nach Nutzungsprofil variiert. Der Erfüllungsgrad der einzelnen Umweltkategorien errechnet sich aus der Kombination der erreichten Punktzahl mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums.
Wieviele Punkte müssen für eine DGNB-Zertifizierung erreicht werden?
Für die Platin-Zertifizierung muss ein Gesamterfüllungsgrad von mindestens 80 % vorliegen. Für eine Gold-Zertifizierung liegt der Zielwert bei mindestens 65 %, für die Silber-Zertifizierung bei 50 %. Bei der Zertifizierung von Bestandsgebäuden ist zudem auch eine Bronze-Auszeichnung möglich (mind. 35 % Erfüllungsgrad). Allein ein hoher Gesamterfüllungsgrad reicht für eine DGNB-Zertifizierung allerdings nicht aus. Abhängig von der Zertifizierungsstufe gibt es auch für die einzelnen Umweltkategorien einen Mindestwert, den es zu erreichen gilt. Für eine Platin-Zertifizierung müssen pro Kategorie beispielsweise 65 % der möglichen Punkte erreicht werden.
Welche Umweltkategorien werden in der DGNB-Zertifizierung bewertet?
Die Umweltkategorien beinhalten die drei Säulen der Nachhaltigkeit Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles. Im Sinne der Ganzheitlichkeit werden zudem der Standort sowie die Prozess- und technische Qualität betrachtet. Anstatt einzelner Maßnahmen soll bei der DGNB-Zertifizierung die Gesamtperformance eines Projekts bewertet werden.
Durch die unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Kriteriensteckbriefe ergibt sich folgende Verteilung auf die einzelnen Kategorien:
DGNB Kriterien Übersicht
Nr. | Kriterium | ||
Ökologische Qualität | |||
ENV1.1 | Ökobilanz des Gebäudes | ||
ENV1.2 | Risiken für die lokale Umwelt | ||
ENV1.3 | Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung | ||
ENV2.2 | Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen | ||
ENV2.3 | Flächeninanspruchnahme | ||
ENV2.4 | Biodiversität am Standort | ||
Ökonomische Qualität | |||
ECO1.1 | Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus | ||
ECO2.1 | Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit | ||
ECO2.2 | Marktfähigkeit | ||
Soziokulturelle und funktionale Qualität | |||
SOC1.1 | Thermischer Komfort | ||
SOC1.2 | Innenraumluftqualität | ||
SOC1.3 | Akustischer Komfort | ||
SOC1.4 | Visueller Komfort | ||
SOC1.5 | Einflussnahme des Nutzers (max. 100 Punkte) | ||
SOC1.6 | Aufenthaltsqualitäten Innen und Außen | ||
SOC1.7 | Sicherheit | ||
SOC2.1 | Barrierefreiheit | ||
Technische Qualität | |||
TEC1.2 | Schallschutz | ||
TEC1.3 | Qualität der Gebäudehülle | ||
TEC1.4 | Einsatz und Integration von Gebäudetechnik | ||
TEC1.5 | Reinigungsfeundlichkeit des Baukörpers | ||
TEC1.6 | Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit | ||
TEC1.7 | Immissionsschutz | ||
TEC3.1 | Mobilitätsinfastruktur | ||
Prozessqualität | |||
PRO1.1 | Qualität der Projektvorbereitung | ||
PRO1.4 | Sicherung der Nachhaltgkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe | ||
PRO1.5 | Dokumentation für eine nachhaltige Bewirtschaftung | ||
PRO1.6 | Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption | ||
PRO2.1 | Baustelle / Bauprozess | ||
PRO2.2 | Qualitätssicherung der Bauausführung | ||
PRO2.3 | Geordnete Inbetriebnahme | ||
PRO2.4 | Nutzerkommunikation | ||
PRO2.5 | FM-gerechte Planung | ||
Standortqualität | |||
SITE1.1 | Mikrostandort | ||
SITE1.2 | Ausstrahlung und Einfluss auf das Quartier | ||
SITE1.3 | Verkehrsanbindung | ||
SITE1.4 | Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen |
DGNB Kriteriendetails
Nr. | Kriterium | Indikator | |
Ökologische Qualität | |||
ENV1.1 | Ökobilanz des Gebäudes | ||
1. | Ökobilanzen in der Planung | ||
1.1 | Integration von Ökobilanzen in den Planungsprozess (max. 10 Punkte) | ||
1.1.1 | Ein Ökobilanz-Modell wird in einer frühen Planungsphase für das Projekt aufgesetzt. Die in der Planungsphase vorliegenden Gebäudevarianten werden hinsichtlich ihrer potenziellen ökologischen Herstell- und relevanter Nutzungsauswirkungen gegenübergestellt. Dabei fließen Informationen von mindestens drei verschiedenen Fachplanern (z. B. Tragwerksplaner, HLS- Planer, Bauphysik-Planer, Energieplaner) in die Ermittlung ein. Mindestens werden typische Ökobilanz-Kennwerte für die Konstruktion und spezifische Werte für die energiebedingten Wirkungen ermittelt und im Planungsteam differenziert nach Betrieb und Konstruktion kommuniziert. | ||
1.1.2 | Ökobilanzergebnisse werden für das Gebäude planungsbegleitend regelmäßig (an den jeweiligen Planungsstand angepasst) ermittelt und im Planungsteam differenziert nach Betrieb und Konstruktion kommuniziert. Spätestens in der Leistungsphase 4 werden die Konstruktion und alle relevanten gebäudebedingten Nutzungs-Auswirkungen mindestens gemäß vereinfachtem Verfahren in die Berechnungen integriert. |
||
1.1.3 | Ökobilanzergebnisse werden für die Betriebsphase des Gebäudes über den ordnungsrechtlich festgelegten Betrachtungsrahmen hinweg ermittelt. Dies umfasst den für die Nutzung relevanten nutzungsbedingten Energiebedarf, eine differenzierte Betrachtung des gebäudebezogenen nutzerinduzierten Energiebedarfs, den vollständigen Energiebedarf der Gebäudetechnik oder ähnliches. Die Ergebnisse werden im Planungsteam kommuniziert. | ||
zu 1.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Es können alternative Ansätze gewählt und angerechnet werden, die eine Integration von Ökobilanzen des Gebäudes in die Planung erreichen. |
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2. | Ökobilanz-Optimierung | ||
2.1 | Planungsbegleitende Ökobilanz-Optimierung (max. 8 Punkte) | ||
2.1.1 | Für das Gebäude werden die Auswirkungen maßgeblicher alternativer Entscheidungen auf die zu erwartenden Ökobilanzergebnisse ermittelt. Dies wird in Form einer Vollbetrachtung des gesamten Gebäudes durchgeführt. Die Wahl der Alternativen ist nachvollziehbar und birgt Verbesserungspotential. Die Entscheidung für die schlussendlich umgesetzte Lösung wird erläutert.erbesserungspotential. Die Entscheidung für die schlussendlich umgesetzte Lösung wird erläutert.
– je Alternative im Rahmen einer Vollbetrachtung im Rahmen LP2, LP3 oder LP4 (+4 CLP) |
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2.1.2 | Für das Gebäude werden die Auswirkungen maßgeblicher Entscheidungen auf die zu erwartenden Ökobilanzergebnisse ermittelt. Dies wird in Form einer Teilbetrachtung (Ausschnitt) für den relevanten Betrachtungsrahmen durchgeführt. Die Wahl der Alternativen ist nachvollziehbar und birgt Verbesserungspotential. Die Entscheidung für die schlussendlich umgesetzte Lösung wird erläutert.
– je Alternative im Rahmen einer Teilbetrachtung im Rahmen LP2, LP3 oder LP4 (+3 CLP) |
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zu 2.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Es können alternative Ansätze gewählt und angerechnet werden, die eine Optimierung der Ökobilanz des Gebäudes erreichen. |
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3. | Ökobilanz Vergleichsrechnung | ||
3.1 | Gewichtete Umweltwirkungen | ||
3.1.1 | Gebäudeökobilanz-Ergebnisse bereitgestellt und Abgleich der gewichteten Umweltwirkungen mit den nutzungsspezifischen Referenzwerten
– Gewichtete Umweltwirkungen überschreiten den gewichteten Grenzwert (0 CLP) |
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4. | AGENDA 2030 BONUS – KLIMASCHUTZZIELE | ||
4.1 | Ambition zum Erreichen von Klimaneutralität | ||
4.1.1 | Klimaneutraler gebäudebedingter Energiebedarf: Die CO2-Emissionen des gebäudebedingte Energiebedarf wird differenziert ermittelt und mindestens klimaneutral gedeckt (Szenariorechnung). |
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4.1.2 | Klimaneutraler Energiebedarf Nutzer: Die CO2-Emissionen der energiebedingten Aktivitäten der Nutzer (nutzungs- und nutzerinduzierter Bedarf) im Gebäude werden differenziert ermittelt mindestens klimaneutral gedeckt (Szenariorechnung). |
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4.1.3 | Klimaneutrale Konstruktion: Die über eine Ökobilanz gemäß DGNB ermittelten im Gebäude eingebundenen CO2-Emissionen der Herstellung, der Instandhaltung und des Lebensendes sind in Summe mindestens klimaneutral ausgeführt. (Lebenszyklus-Szenariorechnung), so können +10 Bonuspunkte angerechnet werden. Wird der Referenzwert GWPK,ref für die Konstruktion um mindestens 50% unterschritten, so können +5 Bonuspunkte angerechnet werden. |
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5. | CIRCULAR ECONOMY BONUS | ||
5.1 | Einsatz von wiederverwendeten Bauteilen oder Bauelementen | ||
Die durch die Wiederverwendung eingesparten Umweltbelastungen werden in der Ökobilanz erfasst und gehen bilanziell in die Bewertung ein. Der Beitrag zur Circular Economy ist damit vollständig im Indikator 3 „Ökobilanz Vergleichsrechnung“ implementiert. | |||
5.2 | Gebäude generiert Energie „für andere Nutzer“ | ||
Der Energieüberschuss wird in der Ökobilanz erfasst und geht bilanziell in die Bewertung ein. Der Beitrag zur Circular Economy ist damit vollständig im Indikator 3 „Ökobilanz Vergleichsrechnung“ implementiert. | |||
6. | Halogenierte Kohlenwasserstoffe in Kältemitteln | ||
6.1 | GWP-Faktor Kältemittel in Kälteanlagen | ||
Kein Einsatz von Kälteanlagen, die ein Kältemittel mit einem GWP-Faktor ≥ 150 kg CO2-Äq. nutzen. | |||
ENV1.2 | Risiken für die lokale Umwelt | ||
1. | Umweltverträgliche Materialien | ||
1.1 | Erfüllung aller Anforderungen der Kriterienmatrix Einsatz emissionsarmer, umweltfreundlicher Produkte. Einstufung in 4 Qualitätsstufen. Bewertung von: – Farben, Anstriche, Lacken, Versiegelungen, Beschichtungen, Dichtstoffe (VOC-Gehalt) – Epoxidharzbeschichtungen/ Epoxidharzprodukten hinsichtlich der GISCODE-Einstufung RE0, RE1, RE2, …) und des Lösemittelgehalts (VOC-Gehalt). – Polyurethanbeschichtungen/-siegel hinsichtlich der GISCODE-Einstufung PU10, PU20, PU40, …) und des Lösemittelgehalts (VOC-Gehalt). – bituminöser Produkte hinsichtlich der GISCODE Einstufung BBP. – Kunststoffschaumdämmstoffen (PS-,PU-Schaum) für Wärmedämmung und Hauptisolierleitungen hinsichtlich der Art der Aufschäumung. – Kunststoffen für Fenster, Fußböden oder Wand hinsichtlich schwermetallhaltiger Inhaltsstoffe. – Beschichtung oder Veredelung von Aluminium- oder Edelstahlbauteile hinsichtlich der Chromoxidveredelungen. – Holzprodukte hinsichtlich der Verwendung von Holzschutzmittel (GISCODE HSM-W). – Bodenbelagsklebstoffe, Verlegewerkstoffe hinsichtlich des Lösemittelgehalts/EMICODE EC1 Zertifizierung. |
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1.2 | Erfüllung aller Anforderungen der Kriterienmatrix bei mind. 50% der Mietflächen | ||
1.3 | Zusatzpunkte in Qualitätsstufe 1, 2 und 3 Realisierung einer Kühlung ohne halogenierte / teilhalogenierte Kältemittel in den Qualitätsstufen 1, 2 und 3. |
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ENV1.3 | Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung | ||
1. | Verantwortungsbewusst gewonnene Rohstoffe | ||
1.1 | Unternehmerische Verantwortung für Ressourcengewinnung (Qualitätsstufe 1.1)
Die folgende Anzahl von Produkten, die die Anforderungen der Qualitätsstufe 1.1 erfüllt, ist dauerhaft und über der Signifikanzgrenze im Innenraum oder den zugehörigen Außenflächen eingebaut. |
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1.2 | Zertifizierte verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung eines Teils der Wertschöpfungskette (Qualitätsstufe 1.2)
Anerkannte Labels: |
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1.3 | Zertifizierte verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (Qualitätsstufe 1.3)
Anerkannte Labels: |
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2. | Sekundärrohstoffe | ||
2.1 | Verwendung von Sekundärrohstoffen mit Selbstdeklaration (Qualitätsstufe 2.1)
– Verfahren A – Quantitative Ermittlung für gesamte Werkstoffgruppen mit moderater oder geringer Relevanz (+10 CLP) – Verfahren B – Quantitative Ermittlung für gesamte Werkstoffgruppen mit hoher Relevanz (+25 CLP) – Verfahren C – Qualitative Ermittlung für Produkte in ihren Anwendungen im Gebäude oder auf seinen Außenflächen (max. 80 CLP) |
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2.2 | Verwendung von zertifizierten Sekundärrohstoffen (Qualitätsstufe 2.2)
Anerkannte Labels: |
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zu 1. und 2. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Sofern nachhaltig gewonnene Rohstoffe oder Sekundärrohstoffe nicht entsprechend dem Kriterium abgebildet werden können und ein Nachweis besteht, dass alle definierten Ziele erreicht werden, können diese gemäß der Bewertungslogik der Indikatoren 1.2 – 1.3 und 2.1 – 2.2 alternativ in Abstimmung mit der DGNB angerechnet werden. |
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ENV2.2 | Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen | ||
1. | Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen | ||
1.1 | Wassergebrauchskennwert – Dynamischer Grenzwert ≤ Wassergebrauchskennwert (10 CLP) – Dynamischer Referenzwert ≥ Wassergebrauchskennwert (45 CLP) – Dynamischer Zielwert ≥ Wassergebrauchskennwert (90 CLP)Reduzierung des Trinkwasserbedarfs und der Abwassermenge, sowie Steigerung der Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück. |
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zu 1. | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Nutzung von Regenwasser oder Grauwasser geht in die Ermittlung des Wassergebrauchskennwerts ein. Das eingesparte Trinkwasser und reduzierte Abwasseraufkommen wird in der Ermittlung des Wasserkennwerts erfasst und geht bilanziell in die Bewertung ein. Der Beitrag zur Circular Economy ist damit vollständig im Kriterium implementiert. |
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2. | Außenanlagen | ||
2.1 | Bewässerung und Rückhaltung – Eine Bewässerung der Außenanlagen mit Trinkwasser ist nicht vorgesehen (+2,5 CLP) – Die Außenanlagen enthalten Vorrichtungen zur Drosselung / Rückhaltung von Regenwasser (+2,5 CLP) |
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3. | Integration in die Quartiers-Infrastruktur | ||
3.1 | Integrationsgrad Die Art der Regen- und Abwasserentsorgung ist auf die vorhandene Infrastruktur im umgebenden Quartier ausgerichtet und nutzt alle gegebenen Möglichkeiten zur Trennung, Reduktion etc. |
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ENV2.3 | Flächeninanspruchnahme | ||
1. | Flächeninanspruchnahme | ||
1.1 | Umwandlungsgrad – Außenentwicklungsfläche – bislang unbebaut Für die bauliche Nutzung werden Flächen verwendet, die über den Flächennutzungsplan bereits der Siedlungs- und Verkehrsfläche zugeordnet sind und für die es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt. Die Flächen waren bislang unbebaut. („Außenbereich“ nach §34 BauGB) (10 CLP)- Innenentwicklungsfläche – bislang unbebaut Für die bauliche Nutzung werden Flächen innerhalb einer vorhandenen Siedlungsstruktur („Innenbereich“ nach §34 BauGB) verwendet, die bislang unbebaut waren (Nachverdichtung, Baulücken). (40 CLP)- Baulich oder verkehrlich vorgenutzte Fläche Für die bauliche Nutzung werden baulich oder verkehrlich vorgenutzte Flächen innerhalb einer vorhandenen Siedlungsstruktur („Innenbereich“ nach §34 BauGB) verwendet (Brachflächen). (80 CLP) |
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zu 1. | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Es wird eine deutliche Verbesserung auf der vorhandenen Fläche erzielt, wenn eine fachgerechte Entsorgung der Böden des Grundstücks stattfindet, die gemäß BBodSchG mit einer Schadstoffklassifizierung von Z2 – Z5 eingestuft sind oder mit Kampfmitteln belastet sind oder eine fachgerechte Entsorgung von Bauteilen / Baustoffen aus bestehender Gebäudesubstanz stattfindet, die als stark kontaminiert bewertet werden. Deutliche Verbesserung bei schwächerer Belastung bezogen auf das Bauvorhaben +5 Punkte; deutliche Verbesserung bei stärkerer Belastung bezogen auf das Bauvorhaben + 10 Punkte |
||
2. | Versiegelungsgrad und / oder Ausgleichsmaßnahmen | ||
2.1 | Versiegelungsgrad und / oder Ausgleichsmaßnahmen – Versiegelungsgrad der gesamten bebauten und unbebauten Fläche beträgt mehr als 80 % (0 CLP) – Versiegelungsgrad der gesamten bebauten und unbebauten Fläche beträgt maximal 50 % (20 CLP) – Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen (+10 CLP) |
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ENV2.4 | Biodiversität am Standort | ||
1. | Biotopflächenqualität | ||
1.1 | Biotopflächenfaktor Objektbezogener Biotopflächenfaktor = (Summe (Teilflächen * spezifische Biotopflächenfaktoren)*(GRZ) / (Grundstücksfläche)) – Objektbezogener Biotopflächenfaktor = 0,25 (30 CLP) – Objektbezogener Biotopflächenfaktor ≤ 0 (0 CLP) |
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1.2 | AGENDA 2030 BONUS – KLIMA- UND ARTENSCHUTZZIELE Erläuterung: Objektbezogener Biotopflächenfaktor > 0,25 (je 0,015 Überschreitung +1 Bonuspunkt, max. Bonuspunkte = 10) |
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2. | Vielfalt der Tierarten im Außenbereich | ||
2.1 | Gezielte Maßnahmen zur aktiven Ansiedlung neuer und heimischer Tierarten im Außenbereich Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung vorhandener Arten und zur Ansiedlung neuer und heimischer Tierart(en) im Außenbereich sind und werden im Rahmen des Bauprojekts auf dem Grundstück des Bauvorhabens oder in seiner unmittelbaren Nähe im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt. |
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3. | Vielfalt der Tierarten direkt am Gebäude | ||
3.1 | Gezielte Maßnahmen zur aktiven Ansiedlung neuer und heimischer Tierarten am Gebäude Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung vorhandener Arten und zur Ansiedlung neuer und heimischer Tierart(en) direkt am Gebäude (z.B.: Nistkästen, Bienenstöcke, Vogelschutzglas, etc.) sind und werden im Rahmen des Bauvorhabens umgesetzt. |
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4. | Invasive Pflanzenarten | ||
4.1 | Vermeidung invasiver Pflanzenarten Im Rahmen des Bauprojekts finden keine Anpflanzungen von invasiven Pflanzenarten (gemäß Tabelle Appendix A Indikator 4) auf dem Grundstück statt. |
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5. | Biotopvernetzung und Bewegungsbereiche | ||
5.1 | Maßnahmen zur Biotopvernetzung Eine Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich Störung oder Begünstigung von Vernetzungen von umgebenden Biotopen oder Bewegungen von Tieren liegt vor. Im Fall von zu erwartenden Störungen durch das Bauvorhaben sind abmindernde oder vernetzende Maßnahmen umgesetzt. |
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6. | Entwicklungs- und Unterhaltungspflege | ||
6.1 | Entwicklungspflege-Vertrag Die Außenfläche wird nach Abschluss der Fertigstellungspflege über einen begrenzten Zeitraum zur Förderung der Vegetation weiter gepflegt (in der Regel 1 bis 2 Jahre). |
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6.2 | Unterhaltungspflege-Vertrag Die Außenfläche wird zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes und der ökologischen Qualität im Rahmen einer Unterhaltungs- und Wartungspflege gepflegt. Eine vertraglich vereinbarte Kontrolle findet jährlich statt. |
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7. | Biodiversitätsstrategie | ||
7.1 | Erstellung und Umsetzung einer Biodiversitätsstrategie Erstellung und Umsetzung einer umfassenden und langfristigen Biodiversitätsstrategie für das Gebäude und seiner unmittelbaren Umgebung, die über die im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgeht und die zukünftige Standortentwicklung berücksichtigt. |
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Ökonomische Qualität | |||
ECO1.1 | Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus | ||
1. | Lebenszykluskostenrechnungen in der Planung | ||
1.1 | Integration von Lebenszykluskostenrechnungen in den Planungsprozess | ||
1.1.1 | Eine Lebenszykluskosten-Systematik / ein LCC-Modell wird in einer frühen Planungsphase für das Projekt aufgesetzt. Die in der Planungsphase vorliegenden Gebäudevarianten werden hinsichtlich ihrer Herstell- und relevanter Folgekosten, zumindest der zu erwartenden Energiekosten, gegenübergestellt. | ||
1.1.2 | Die Lebenszykluskosten werden planungsbegleitend regelmäßig (an den jeweiligen Planungsstand angepasst) ermittelt und im Planungsteam kommuniziert. Spätestens in der Leistungsphase 4 werden alle relevanten gebäudebedingten Folgekosten vollständig in die Berechnungen integriert. | ||
2. | Lebenszykluskostenoptimierung | ||
2.1 | Planungsbegleitende Lebenszykluskostenoptimierung (max. 10 Punkte) | ||
2.1.1 | Für das Gebäude werden die Auswirkungen maßgeblicher alternativen Entscheidungen auf die zu erwartenden Lebenszykluskosten ermittelt. Dies wird in Form einer umfänglichen Vollbetrachtung des gesamten Gebäudes durchgeführt. (+max. 7 CLP) – je Alternative im Rahmen einer Vollbetrachtung im Rahmen LP 2, LP3 oder LP4 (+3 CLP) – je Alternative im Rahmen einer Vollbetrachtung im Rahmen LP 5, LP6 oder LP7 (+2 CLP) |
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2.1.2 | Für das Gebäude werden die Auswirkungen maßgeblicher Entscheidungen auf die zu erwartenden Lebenszykluskosten ermittelt. Dies wird in Form einer Teilbetrachtung (Ausschnitt) für die relevanten Kostengruppen und Folgekosten durchgeführt. (+max. 3 CLP) – je Alternative im Rahmen einer Teilbetrachtung im Rahmen LP 2, LP3 oder LP4 (+2 CLP) – je Alternative im Rahmen einer Teilbetrachtung im Rahmen LP 5, LP6 oder LP7 (+1 CLP) |
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zu 2.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Es können auch alternative Ansätze gewählt und angerechnet werden, die eine Optimierung der Lebenszykluskosten erreichen. |
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2.2 | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Wird nachweislich ein wesentlicher Anteil der relevanten Bezugsgröße von Bauteilen wiederverwendet oder durch Geschäftsmodelle im oder am Gebäude umgesetzt, die der Circular / Sharing Economy Idee entsprechen und eine Kreislauffähigkeit sicherstellen oder maßgeblich unterstützen, kann der Bonus angerechnet werden (z. B. Performance-Contracting mit Verwertungs- oder Wiederverwendungs-Strategie). Pro umgesetzte Circular Economy Lösung können 5 Bonuspunkte angerechnet werden. |
||
3. | Gebäudebezogene Kosten über den Lebenszyklus | ||
3.1 | Ermittlung und Vergleich der gebäudebezogenen Kosten über den Lebenszyklus Angabe der Lebenszykluskosten netto in €/m²BGF(R) für ausgewählte Bauteile der KG 300 und KG 400 nach DIN 276-1 und für ausgewählte Nutzungsarten nach DIN 18960 bezogen auf einen Betrachtungszeitraum von 50 Jahren. Alle Angaben (wenn nicht gesondert gekennzeichnet) in EUR/m²BGF(R).Bürogebäude – mittlerer Bürogebäude – Bauwerke Standard mit erhöhten Anforderungen an Repräsentativität ≤ 6.447 ≤ 6.755 (10 CLP) ≤ 5.033 ≤ 5.536 (40 CLP) ≤ 3.661 ≤ 4.164 (80 CLP) |
||
ECO2.1 | Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit | ||
1. | Flächeneffizienz | ||
1.1 | Flächeneffizienz Flächenbezogener Effizienzwert: Verhältnis nutzbare Fläche / BGF > 0,48 (1 CLP) 0,60 (5 CLP) 0,75 (10 CLP) |
||
1.2 | Flächeneffizienz unterirdisch / Parkierung oberirdisch auf dem Dach | ||
2. | Raumhöhe | ||
2.1 | Rohbaumaß ≥ 3,00m (10 CLP) |
||
3. | Gebäudetiefe | ||
3.1 | Gebäudefall 1: Regelfall (Außenwand – Außenwand) – 10,00m ≤ vorhandene Gebäudetiefe ≤ 16,50m (5 CLP) – 12,50m ≤ vorhandene Gebäudetiefe ≤ 14,50m (10 CLP)Gebäudefall 2: Erschließungskern (Außenwand – Kern) – 5,00m ≤ vorhandene Gebäudetiefe ≤ 8,25m (5 CLP) – 6,25m ≤ vorhandene Gebäudetiefe ≤ 7,25m (10 CLP) |
||
zu 3.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Konzeptuelle Darstellung alternativer Ansätze, die darstellen, dass alternative Gebäudetiefen eine gute Umnutzbarkeit emöglichen. |
||
4. | Vertikale Erschließung | ||
4.1 | Geschossweise Betrachtung des Verhältnis Bruttogrundfläche / Anzahl Erschließungskerne
[BGF(R)Etage/n Erschließungskern] ≤ 1200 m² (1 CLP) [BGF(R)Etage/n Erschließungskern] ≤ 600 m² (5 CLP) [BGF(R)Etage/n Erschließungskern] ≤ 400 m² (10 CLP) |
||
zu 4.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Konzeptuelle Darstellung alternativer Ansätze, die darstellen, dass die vertikale Erschließung eine gute Umnutzbarkeit ermöglicht. |
||
5. | Grundrissaufteilung | ||
5.1 | Flexibilitätsaspekte des Grundrisses – Sanitäreinheiten oder Anschlüsse (Schacht) für Nachrüstung vorhanden für spätere Teilung in Nutzungseinheiten ≤ 400 m² (10 CLP) |
||
zu 5.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Konzeptuelle Darstellung alternativer Ansätze, die darstellen, dass eine flexible Nutzung der Räume möglich ist. |
||
6. | Konstruktion | ||
6.1 | Flexibilitätsaspekte der Konstruktion (max.10 Punkte)
– Weitestgehende Vermeidung tragender Innenwände. (+2,5 CLP) |
||
zu 6.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Konzeptuelle Darstellung alternativer Ansätze, die darstellen, dass die Konstruktion flexibel ausgebildet ist. |
||
7. | Technische Gebäudeausrüstung | ||
7.1 | Flexibilitätsaspekte der TGA (max.40 Punkte) Die Verteilungen und Anschlüsse können bei einer geänderten Raumsituation bzw. Umgestaltung angepasst werden. |
||
7.1.1 | Lüftung / Klimatechnik – nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen (1 CLP) – mit einfachen baulichen Maßnahmen (7 CLP) – ohne bauliche Maßnahmen (10 CLP) |
||
7.1.2 | Kühlung – nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen (1 CLP) – mit einfachen baulichen Maßnahmen (7 CLP) – ohne bauliche Maßnahmen (10 CLP) |
||
7.1.3 | Heizung – nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen (1 CLP) – mit einfachen baulichen Maßnahmen (7 CLP) – ohne bauliche Maßnahmen (10 CLP) |
||
7.1.4 | Wasser – Vertikale WC-Anschlüsse – nur mit erheblichen baulichen Maßnahmen (1 CLP) – mit einfachen baulichen Maßnahmen (7 CLP) – ohne bauliche Maßnahmen (10 CLP) |
||
7.1.6 | Kühlung: Kältetechnische Versorgung | ||
7.1.7 | Heizung: Wärmetechnische Versorgung | ||
7.1.8 | Wasser: Wasser- und abwassertechnische Versorgung | ||
7.1.9 | Elektrotechnik: Elektrotechnische Versorgung | ||
7.1.10 | Lüftung / Klimatechnik | ||
zu 7.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Konzeptuelle Darstellung alternativer Ansätze, die darstellen, dass die TGA flexibel ausgeführt ist. |
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8. | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Im Gebäude sind für einen wesentlichen Flächenanteil (mind. 50 % der Nutzfläche) Flächennutzungskonzepte umgesetzt, die eine höhere Nutzungsintensivität in Bezug auf eine höhere Nutzeranzahl und unterschiedliche Nutzungszeiten ermöglichen (z.B. non-territoriale Büros / Desk Sharing, Business Club,…) |
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ECO2.2 | Marktfähigkeit | ||
1. | Eingangssituation und Wegeführung | ||
1.1 | Eingangssituation – gut erkennbar u. leicht auffindbar |
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1.2 | Wegeführung – Wegeführung / Hinweise vorhanden, erkennbar und verständlich (Gebäudenamen, Hausnummer, Gebäudeeingang, PKW-/LKW-Zufahrt/Stellplätze) |
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2. | Stellplatzsituation (max. 47,5 Punkte) | ||
2.1 | Anlieferzone – Gesondert ausgewiesene Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe von Haupteingang oder Lieferanteneingang |
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2.1.2.1 | Anlieferzone – Trennung der Zufahrtswege von PKW und LKW vorhanden | ||
2.1.2.2 | Anlieferzone ist uneingeschränkt befahrbar ohne Beeinträchtigung des weiteren Betriebs | ||
2.3 | Kapazität gebäudeeigene PKW-Stellplätze – ≥ 1 PKW Stellplatz pro ≥ 200 m2 NUF (NUF-2 nach DIN 277-1) (1 CLP) – ≥ 1 PKW Stellplatz pro ≥ 50 m2 NUF (NUF-2 nach DIN 277-1) (10 CLP) |
||
2.4 | Kapazität gebäudeeigene Fahrrad-Stellplätze – Es sind 100 % der im Stellplatznachweis geforderten Fahrradstellplätze realisiert bzw. die realisierte Anzahl entspricht der Anzahl der „Richtzahlen für notwendige Fahrradabstellplätze“ des ADFC. |
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2.5 | Öffentliche Stellplätze in einer Entfernung von 200 m zum Haupt- oder Nebeneingang – ≥ 1 PKW Stellplatz pro 500 m2 BGF (R) (7,5 CLP) – ≥ 1 PKW Stellplatz pro 200 m2 BGF (R) (15 CLP) |
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2.8 | Anzahl TG Stellplätze | ||
zu 2. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Darstellung alternativer Ansätze, die darstellen, dass die gewünschten Aspekte der Stellplatzsituation über einen anderen Weg erreicht wurden. |
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3. | Eigenschaften des Marktes | ||
3.1 | Marktrisiko (max 22,5 Punkte)
(1 CLP): Ein höheres Marktrisiko besteht bei (22,5 CLP): Ein niedriges Marktrisiko besteht bei |
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zu 3.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung Innovationsraum: Darstellung alternativer Ansätze, die aufzeigen, dass das Marktrisiko / Marktpotenzial bekannt ist. |
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4. | Nutzungsgrad / Vermietungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung | ||
4.1 | Nutzungsgrad / Vermietungsgrad – 50 % (1 CLP) – 100 % (15 CLP) |
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4.2 | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Mindestens ein Unternehmen / Akteur trägt als Nutzer / Mieter des Gebäudes aktiv zur Circular Economy bei. Dies erfolgt direkt im Gebäude oder am Standort über ein gemeinsames Stoffstrommanagement oder ähnliche Kollaborationsformen mit einem weiteren Unternehmen / Akteur im nahen Umkreis zum Gebäude. |
||
Soziokulturelle und funktionale Qualität | |||
SOC1.1 | Thermischer Komfort | ||
1. | Operative Temperatur / Raumlufttemperatur Heizperiode | ||
Einhaltung der Anforderungen nach ASR (10 CLP)
und Einhaltung der Kriterien in Anlehnung an DIN EN 15251.. (Flächengewichtete Interpolation möglich) |
|||
2. | Zugluft / Heizperiode | ||
Die Luftgeschwindigkeit an den Arbeitsplätzen bzw. im Aufenthaltsbereich steigt nicht über den nach Kategorie B der DIN EN ISO 7730 maximal zulässigen Wert an. Für Gebäude ohne RLT-Anlagen gilt die Anforderung als eingehalten |
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3. | Strahlungstemperaturassymetrie und Fußbodentemperatur / Heizperiode | ||
Die raumseitigen Oberflächentemperaturen halten weitgehend die im Kriterium angegebenen Grenzwerte ein: – Decke maximal 35°C – Glasflächen der Fassade / Wand minimal 18°C – Glasflächen der Fassade / Wand maximal 35°C – Fußboden maximal 29°C |
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4. | Relative Luftfeuchte / Heizperiode (quantitativ) | ||
Die Raumluft wird in der Heizperiode (auch bei tiefen Außentemperaturen bzw. trockener Außenluft) nicht zu trocken und erfüllt die im Kriterium angegebene Anforderung: ᵩ ≥ 25 % Diese Anforderung wird zu mindestens 95 % der Betriebszeit eingehalten. |
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5. | Operative Temperatur / Raumlufttemperatur Kühlperiode | ||
Einhaltung der Kriterien nach DIN 4108-2 (10 CLP)
und Einhaltung der Kriterien in Anlehnung an DIN EN 15251.. (Flächengewichtete Interpolation möglich) |
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6. | Zugluft / Kühlperiode | ||
Einhaltung Kat B nach DIN EN ISO 7730, Anhang A, Bild A2. Für Gebäude ohne RLT-Anlagen gilt die Anforderung als eingehalten. |
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7. | Strahlungstemperaturassymetrie und Fußbodentemperatur / Kühlperiode | ||
Die raumseitigen Oberflächentemperaturen halten weitgehend die im Kriterium angegebenen Grenzwerte ein: – Decke minimal 16 °C – Decke maximal 35 °C – Glasflächen der Fassade / Wand minimal 18 °C – Glasflächen der Fassade / Wand maximal 35 °C – Fußboden minimal 19 °C – Fußboden maximal 29 °C |
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8. | Raumluftfeuchte / Kühlperiode | ||
Die Raumluft wird in der Kühlperiode (auch bei hohen Außentemperaturen) nicht zu feucht und erfüllt die im Kriterium angegebene Anforderung: – Absoluter Feuchtegehalt < 12g/kg Die Anforderungen an die Raumluftfeuchte sind einzuhalten und unabhängig davon, ob die Räume mit Fensterlüftung oder Lüftungsanlage gelüftet werden. |
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9. | AGENDA 2030 BONUS – KLIMAANPASSUNG Resilienter thermischer Komfort: Für das Gebäude werden die Überschreitungshäufigkeiten in der Heiz- und Kühlperiode mit prognostizierten zukünftigen Klimadaten für 2030 und 2050 ermittelt. Die Ergebnisse fließen in die Entscheidungsfindung im Rahmen der Planung ein. |
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SOC1.2 | Innenraumluftqualität | ||
1. | Innenraumhygiene – Flüchtige organische Verbindungen (VOC) | ||
1.1 | Messung flüchtiger organischer Verbindungen – Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen > 3000 TVOC [μg/m³] > 100 Formaldehyd [μg/m³] (0 CLP) ≤ 3000 TVOC [μg/m³] ≤ 100 Formaldehyd [μg/m³] (10 CLP) ≤ 1000 TVOC [μg/m³] ≤ 60 Formaldehyd [μg/m³] (25 CLP) ≤ 500 TVOC [μg/m³] ≤ 30 Formaldehyd [μg/m³] (50 CLP)Alternativ: – Bewertung von nicht vergleichbaren VOC-Messungen (mehr als 4 Wochen nach Fertigstellung gemessen) > 3000 TVOC [μg/m³] > 100 Formaldehyd [μg/m³] (0 CLP) ≤ 3000 TVOC [μg/m³] ≤ 100 Formaldehyd [μg/m³] (5 CLP) ≤ 300 TVOC [μg/m³] ≤ 30 Formaldehyd [μg/m³] (25 CLP) |
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1.2 | AGENDA 2030 BONUS – SCHADSTOFFREDUKTION IN DER INNENRAUMLUFT, GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN |
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1.2.1 | Nichtraucherschutz: Im Gebäude oder angrenzenden Zonen werden Personen nicht durch rauchende Personen beeinträchtigt. Auf den umliegenden außenliegenden Flächen führen angemessene Maßnahmen dazu, dass Zigarettenrauch nicht in das Gebäude eindringen kann. | ||
1.2.2 | Feinstaub in Innenräumen: Eine Feinstaubbelastung durch Kopiergeräte und Laserdrucker wurde vermieden, indem emissionsarme Tintenstrahldrucker zum Einsatz kommen oder Kopiergeräte und Laserdrucker in einem separaten Druckerraum aufgestellt wurden, der eine ausreichende Entlüftung hat. | ||
2. | Innenraumhygiene – Lüftungsrate (max. 50 Punkte) | ||
Bewertung der Lüftungsrate bei mechanischer Belüftung (DIN EN 15251) – Kategorie IV: Werte außerhalb der Kategorien I bis III; sollte nur einen begrenzten Teil des Jahres angewandt werden (0 CLP) – Kategorie III: Annehmbares, moderates Maß an Erwartungen; kann bei bestehenden Gebäuden angewandt werden (25 CLP) – Kategorie I und II: Normales Maß an Erwartungen; empfohlen für neue und renovierte Gebäude (50 CLP)Alternativ: Bewertung der Lüftungsrate bei Fensterlüftung – Es wird kein gesonderter Nachweis erbracht (0 CLP) – Kategorie ASR A 3.6: Die Anforderungen der ASR A (kontinuierliche 3.6) werden eingehalten. Lüftung oder Stoßlüftung) (25 CLP)Alternativ: Bewertung der Lüftungsrate mit Hilfe einer zonalen Strömungssimulation – Kategorie IV: CO2 Konzentration oberhalb der Außenluftkonzentration (ppm) >800 (0 CLP) – Kategorie III: CO2 Konzentration oberhalb der Außenluftkonzentration (ppm) > 500 und ≤ 800 (25 CLP) – Kategorie I und II: ≤ 500 (50 CLP)Wenn jeweils 25 Punkte durch mechanische Belüftung und Einhaltung der ASR mittels Stoßlüftung erreicht werden, wird die Kombination aus mechanischer und natürlicher Lüftung mit 50 Punkten bewertet. |
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zu 2. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Wird die Innenraumluftqualität durch alternative, innovative Lösungen nachweislich verbessert, können Punkte entsprechend anerkannt werden. |
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SOC1.3 | Akustischer Komfort | ||
1. | Planungsbegleitendes akustisches Konzept | ||
1.1 | Raumakustikkonzepte Erstellung eines Raumakustikkonzeptes mit planungsbegleitender Fortschreibung |
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2. | Einzelbüros und Mehrpersonenbüros bis zu einer Fläche von 40 m² | ||
2.1 | Einhaltung der Anforderungen an die Nachhallzeiten – Einhaltung der Raumakustikklasse C nach VDI 2569: 2016-02 (Entwurf) (10 CLP) – Einhaltung der Raumakustikklasse B nach VDI 2569: 2016-02 (Entwurf) (15 CLP) Alternativ: Nachweis nach DIN 18041:2016-03 Raumgruppe B: vgl. Indikator 5 – Einhaltung der Raumakustikklasse A nach VDI 2569: 2016-02 (Entwurf) (20 CLP) |
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3. | Mehrpersonenbüros mit einer Fläche von mehr als 40 m² | ||
3.1 | Einhaltung der Anforderungen an die Nachhallzeiten – Einhaltung der Raumakustikklasse C nach VDI 2569: 2016-02 (Entwurf) 2569 (10 CLP) – Einhaltung der Raumakustikklasse B nach VDI 2569: 2016-02 (Entwurf) (20 CLP) Alternativ: Nachweis nach DIN 18041:2016-03 Raumgruppe B: vgl. Indikator 5 – Einhaltung der Raumakustikklasse A nach VDI 2569: 2016-02 (Entwurf) (30 CLP) |
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3.2 | Mögliche Zusatzpunkte Berücksichtigung von Schallabsorptionsflächen an der Decke bei offenen Bürostrukturen bzw. an der Decke und den Raumteilern bei raumhohen Raumteilern: – 30 % der mittleren äquivalenten Schallabsorptionsfläche an der Decke bzw./und den raumhohen Raumteilern (5 CLP) – 70 % der mittleren äquivalenten Schallabsorptionsfläche an der Decke bzw./und den raumhohen Raumteilern (10 CLP) |
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4. | Räume für „Sprache“ im Sinne der DIN 18041 | ||
4.1 | Einhaltung der Anforderungen an die Nachhallzeiten – Die Einhaltung aller Räume mit Anforderungen nach DIN 18041:2016-03 wurde nachgewiesen. (+10 CLP)Einhaltung der Anforderungen an die Inklusion – Berücksichtigung der inklusiven Nutzung nach DIN 18041:2016-03 (Unterricht/Kommunikation inklusiv, Sprache/Vortrag inklusiv) (+10 CLP) |
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4.2 | Mögliche Zusatzpunkte Durchführung einer detaillierten akustischen Simulation eines Großraumbüros in Anlehnung an DIN 3382 oder zur Bewertung weiterer raumakustischer Kenngrößen für Großraumbüros und Räume der Raumgruppe A ≥ 500 m³ |
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5. | Kantine mit einer Grundfläche > 50 m² | ||
5.1 | Einhaltung der Empfehlungen an das A/V Verhältnis im Frequenzbereich 250 – 2.000 Hz gemäß nach DIN 18041:2016-03 (Nutzungsart B3 – B5) | ||
6. | AGENDA 2030 BONUS – STRESSREDUKTION, GESUNDHEIT UND WOHLBEFINDEN |
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6.1 | Ziel des AGENDA 2030 BONUS ist die Reduktion der vorzeitigen Sterblichkeit und Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. Lärmminderung: Die Indikatoren 2-5 erreichen mindestens den Referenzwert, wurden umgesetzt und durch Messungen bestätigt. Auf dieser Grundlage kann eine hohe akustische Qualität des Gebäudes und eine hohe akustische Behaglichkeit für den Gebäudenutzer erreicht werden. Dies minimiert den Lärm als gesundheitsschädigenden Faktor und unterstützt eine dauerhafte und langfristige Leistungsfähigkeit der Gebäudenutzer. |
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SOC1.4 | Visueller Komfort | ||
1. | Tageslichtverfügbarkeit Gesamtgebäude | ||
1.1 | Tageslichtquotient (DF) 50% der Nutzungsfläche (NUF) hat einen Tageslichtquotienten (DF) in Höhe von – ≥ 1,0 % (bei Nachweis über Simulation oder nach DIN V 18599 mit detailliertem Nachweis des Verbauungsindex I VJ ) oder ≥ 2,0 % (bei Nachweis nach DIN V 18599 mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex I VJ = 0,9) (10 CLP) – ≥ 1,5 % (bei Nachweis über Simulation oder nach DIN V 18599 mit detailliertem Nachweis des Verbauungsindex I VJ ) (14 CLP) – ≥ 2,0 % (bei Nachweis über Simulation oder nach DIN V 18599 mit detailliertem Nachweis des Verbauungsindex I VJ ) (18 CLP) |
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2. | Tageslichtverfügbarkeit ständige Arbeitsplätze | ||
2.1 | Jährliche relative Nutzbelichtung – ≥ 45 % (bei Nachweis über Simulation oder nach DIN V 18599 mit detailliertem Nachweis des Verbauungsindex I VJ ) oder: ≥ 60 % (bei Nachweis nach DIN V 18599 mit pauschalem Ansatz des Verbauungsindex I VJ = 0,9) (8 CLP) – ≥ 60 % (bei Nachweis über Simulation oder nach DIN V 18599 mit detailliertem Nachweis des Verbauungsindex I VJ ) (12 CLP) – ≥ 75 % (bei Nachweis über Simulation oder nach DIN V 18599 mit detailliertem Nachweis des Verbauungsindex I VJ ) (16 CLP) |
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3. | Sichtverbindung nach außen | ||
3.1 | Vorhandene Sichtbeziehungen nach Außen (Wenn Sonnenschutz- und Blendschutzsystem gleichzeitig mit unterschiedlichen Klassifizierungen vorhanden sind, wird nach der besseren Klassifizierung bewertet.)- Ein Sichtkontakt in den Außenbereich ist möglich (8 CLP) – Ein Sichtkontakt in den Außenbereich ist im direkten Blickfeld am Arbeitsplatz / aus den Wohnbereichen oder Hotelzimmern möglich (12 CLP) – Ein Sichtkontakt in den Außenbereich ist im direkten Blickfeld am Arbeitsplatz / aus den Wohnbereichen oder Hotelzimmern auch bei geschlossenem Blend- oder Sonnenschutz möglich (16 CLP) |
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4. | Blendfreiheit bei Tageslicht | ||
4.1 | Blendfreiheit durch Sonnen-/Blendschutzsystem (Wenn Sonnenschutz- und Blendschutzsystem gleichzeitig mit unterschiedlichen Klassifizierungen vorhanden sind, wird nach der besseren Klassifizierung bewertet. Jährliche relative Nutzbelichtung)- Sonnen-/Blendschutzsystem vorhanden (ohne weiteren Nachweis der Qualität gemäß DIN 14057) (8 CLP) – Sonnen-/Blendschutzsystem = Klasse 1 (12 CLP) – Sonnen-/Blendschutzsystem ≥ Klasse 2 (16 CLP) |
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5. | Kunstlicht | ||
5.1 | Mindestanforderungen – Die Anforderungen an die Beleuchtung nach DIN EN 12464-1 sind eingehalten. |
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5.2 | Übererfüllung Merkmale möglicher Übererfüllung: – Farbwiedergabe Ra ≥ 90 – Beleuchtungsstärke auf den Wänden Ev Wand ≥ 150 lx – Durch Kunstlicht automatische oder individuelle Anpassung der Beleuchtungsstärke (> 800 lx) – Durch Kunstlicht automatische oder individuelle Anpassung der Lichtfarbe im Bereich warmweiß (3000 K) bis tageslichtweiß (6500 K) (NHO 6000K)1 erfülltes Merkmal (3 CLP) 2 erfüllte Merkmale (6 CLP) ≥ 3 erfüllte Merkmale (10 CLP) |
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6. | Farbwiedergabe – Tageslicht | ||
6.1 | Farbwiedergabeindex Ra Farbwiedergabeindex Ra der Kombination aus Verglasung und Sonnen-/ Blendschutz, alle tagesbelichteten in ständig genutzten Bereichen – Ra ≥ 80 (4 CLP) – Ra ≥ 90 (8 CLP) |
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7. | Besonnung | ||
7.1 | Besonnungsdauer | ||
SOC1.5 | Einflussnahme des Nutzers (max. 100 Punkte) | ||
1. | Lüftung | ||
1.1 | Einflussnahmemöglichkeiten auf die Lüftung – Im Raum beeinflussbarer raumweiser Luftaustausch (15 CLP) – Durch Nutzer oder Nutzergruppe (1 bis 3 Personen) individuell beeinflussbarer Luftaustausch (25 CLP) |
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2. | Sonnenschutz/Blendschutz | ||
2.1 | Einflussnahmemöglichkeiten auf Sonnenschutz und Blendschutz – Im Raum beeinflussbarer Sonnenschutz oder Blendschutz (10 CLP) – Sonnenschutz oder Blendschutz durch Nutzer oder Nutzergruppe (1 bis 3 Personen) beeinflussbar (20 CLP) – Sonnenschutz und Blendschutz durch Nutzer oder Nutzergruppe (1 bis 3 Personen) beeinflussbar (30 CLP) |
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3. | Temperaturen während der Heizperiode | ||
3.1 | Einflussnahmemöglichkeiten auf die Raumtemperaturen während der Heizperiode – Im Raum einstellbare Temperatur (8 CLP) – Durch Nutzer oder Nutzergruppe (1 bis 3 Personen) individuell einstellbare Temperatur (15 CLP) |
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4. | Temperaturen außerhalb der Heizperiode (Kühlung) | ||
4.1 | Einflussnahmemöglichkeiten auf die Temperaturen außerhalb der Heizperiode – Im Raum einstellbare Temperatur (8 CLP) – Durch Nutzer oder Nutzergruppe (1 bis 3 Personen) individuell einstellbare Temperatur (15 CLP) |
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5. | Steuerung von Kunstlicht | ||
5.1 | Einflussnahmemöglichkeiten auf die Steuerung von Kunstlicht – Im Raum beeinflussbares Kunstlicht (5 CLP) – Durch Nutzer oder Nutzergruppe (2 bis 3 Personen) individuell beeinflussbares Kunstlicht (10 CLP) – Durch einen Nutzer individuell beeinflussbares Kunstlicht (15 CLP) |
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6. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Umgesetzte Möglichkeiten zur Einflussnahme des Nutzers, die nicht den o.g. Kategorien oder Maßnahmen zugeordnet werden kann, die jedoch nachweislich den Komfort oder dem Wohlbefinden der Nutzer steigern können gemäß der Bewertungslogik der Indikatoren 1.1 – 5.1 angerechnet werden. |
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SOC1.6 | Aufenthaltsqualitäten Innen und Außen | ||
1. | Kommunikationsfördernde Angebote (Innen) | ||
1.1 | Kommunikationszonen Hauptnutzung (max. 15 Punkte) – Verschiedene Kommunikationszonen, wie z.B. offene esprechungsbereiche oder Besprechungszonen, konditionierte Atrien und Innenhöfe, Nischen als Treffpunkte (+10 CLP) – Kommunikationsfördernde Raumgestaltung über z.B. verglaste Tür- und Wandelemente, transparente Sichtachsen, um mehrere Räume (wie z.B. Lernorte, Aufenthaltsräume) einsehen zu können (+5 CLP) |
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zu 1.1 | INNOVATIONSRAUM Zukunftsorientierte Raumkonzepte: Räume oder Zonen, welche die Kommunikation mit individuellen Lösungen fördern. (z.B. Lounge für kreatives Arbeiten, Angebote für bedürfnisorientierte Wohn- und Versorgungskonzepte, technikbasierte Dienstleistungsunter-stützungen für den Alltag älterer Menschen, „vernetztes Wohnen“, Desk-Sharing, offene Räume für Pädagogikkonzepte mit offene Unterrichtsformen, etc.) – Je innovativer Kommunikationskonstellation (entsprechend der Indikatoren unter 1.1) |
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2. | Zusätzliche Angebote für die Nutzer (max. 15 Punkte) | ||
2.1 | Zusatzangebote / Services – Zusatzangebote, Multifunktionsräume oder Gemeinschaftsräume, wie z. B. Cafeteria, Fitness, Bibliothek, Wellness, Sauna |
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2.2 | Orientierung / Information – Wegeleitsystem (wie z. B. Beschilderung, Informationstafeln, /-säulen) – Vorhandensein eines in das innenarchitektonische Gesamtkonzept, einen integrierten Informationstresen, der (während der Öffnungszeiten / bestimmter Zeiten) durch eine/-n Mitarbeiter/in besetzt ist, wie z.B. bei Shoppingcentern, Verbrauchermärten, bei großen Wohnanlagen, Bürokomplexen, etc. |
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zu 2. | INNOVATIONSRAUM Alternative, individuelle Lösungen, die ein Zusatzangebot für die Nutzer darstellen oder der Orientierung / Information dienen. z.B. Cradle-to-Cradle-Konzept zu einer innovativen gemeinschaftlichen Waschmaschinennutzung- und -steuerung. – je Lösung (entsprechend der Indikatoren unter 2.1 und 2.2) |
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3. | Familien- Kinder- und Seniorenfreundlichkeit | ||
3.1 | Angebote für Familien im Gebäude (max. 20 Punkte) – Räumlichkeiten für Kinderbetreuung (+5 CLP) – Räumlichkeiten für Wickelmöglichkeiten- und separate Stillräume/-bereiche (auf das einzelne Nutzungsprofil abgestimmt) (+5 CLP) – Räumlichkeiten für Kinderspielbereiche (ohne Kinderbetreuung) (+5 CLP) – Räumlichkeiten für Seniorenaufenthalts- und -spielbereiche (wie z.B. Bereiche für Gesellschaftsspiele) (+5 CLP) – In den Stellplatzbereichen sind entsprechend dimensionierte (Breite ≥ 2,7m) und gekennzeichnete Stellplätze für Familien vorhanden, die ein bequemes Be- und Entladen ermöglichen (+5 CLP) |
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zu 3.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Innovative, individuelle Lösungen, die der Förderung der Familienfreundlichkeit dienen. |
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4. | Aufenthaltsqualität innere Erschließung | ||
4.1 | Aufenthaltsqualität der inneren Erschließungsbereiche (max. 10 Punkte) In den Erschließungsbereichen sind folgende oder ähnliche Merkmale umgesetzt: – Aufweitungen, Galerien, Nischen, Treppen mit einer ausreichenden Breite und Lufträume für die Kommunikation über Geschosse hinweg, Freitreppen, Sitzmöglichkeiten (z. B. geeignete Vorsprünge, Stufen, Bänke u. Ä.). – Tageslicht ist auf Erschließungsflächen vorhanden. – Türöffnungen zu außenliegenden Aufenthaltsflächen, wie z. B. Balkonen, Dachterrassen, Atrien u. a., sind vorhanden. – Erschließungsflächen weisen erhöhte thermische, akustische oder schallschutztechnische Anforderungen auf, so dass eine flexible Nutzung möglich ist.3 umgesetzter Merkmale (5 CLP) ≥ 5 umgesetzter Merkmale (10 CLP) |
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zu 4.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Innovative, individuelle Lösungen, die eine angenehme, passende Aufenthaltsqualität der Erschließungsbereiche schaffen. |
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5. | Gestaltungskonzept Außenanlagen (max. 20 Punkte) | ||
5.1 | Gestaltungskonzept für die Außenanlagen Es liegt ein Gestaltungskonzept vor, welches die Einbindung von Materialität, Beleuchtung, Orientierung, Begrünung und der notwendigen technischen Aufbauten berücksichtigt oder es gibt einen Leitfaden zur Gestaltung, dessen Außenanlagenprogramm für alle Außenräume umgesetzt wurde (Freiflächenplan, konzeptionelle Darstellungen und Baubeschreibung, ggf. ergänzende Detailplanungen). |
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5.2 | Qualität der Außenbereiche – Gebäudeerschließung unter Berücksichtigung sozialräumlicher, gemeinschaftsbildender Aspekte (+5 CLP) – Spielplätze mit hoher Ausstattungsqualität (+5 CLP) – Unmittelbare Nähe zu Grünanlagen und Parks im Umfeld vorhanden (+5 CLP) – Erlebbarkeit von techn. Infrastruktur wie z.B. des Wasserkreislaufs durch oberflächige und künstlerisch gestaltete Anlagen (+5 CLP) – Nebenanlagen sind in die Gestaltung integriert (Müllstandorte, Fahrradunterstellmöglichkeiten, TG-Lüftung etc.) (+5 CLP) – Soziale Kontrolle Außenbereiche durch Bezüge Gebäude – Außenraum ist gegeben (+5 CLP) |
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6. | Flächen im Außenbereich (max. 25 Punkte) | ||
6.1 | Dachflächen Dachflächen sind für die Gebäudenutzer nutzbare Außenraumflächen mit min. 5 m² Nutzungsfläche – > 10 % der Dachfläche (+5 CLP) |
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6.2 | Fassade – Balkone, Loggien oder Wintergärten mit mind. 3 m² NUF je Einheit (+5 CLP) – Fassadenbegrünung mit insgesamt < 10 % jedoch mind. insgesamt 20m² (+5 CLP) |
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6.3 | Außenraum (ebenerdig) – Gemeinschaftliche Freisitze oder Terrassen, Atrium (nicht konditioniert) oder Innenhof mit Aufenthaltsflächen für die Nutzer des gesamten Gebäudes (+10 CLP) – In mindesten 80% aller Unterrichtsräumen und anderen Aufenthaltsräume eines Gebäudes sind Türen zum Außenraum vorhanden, die eine Nutzung der angrenzenden Außenflächen/ Dachflächen ermöglichen (+10 CLP) |
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zu 6. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: innovative, individuelle Lösungen, die eine Nutzung im Außenbereich für die Gebäudenutzer ermöglicht. – je Lösung (entsprechend der Indikatoren unter 6.1 bis 6.3) |
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7. | Ausstattungsmerkmale (max. 10 Punkte) | ||
7.1 | Ausstattungsmerkmale der nutzbaren Außenbereiche – Sitz- und/oder Liegemöglichkeiten fest installiert – Sitz- und/oder Liegemöglichkeiten nicht fest installiert – wetterfeste Außenmöblierung für Essenspausen mit Tisch- und Stuhlelementen – Stromversorgung für Außenarbeitsplätze – fest installierte Fitness- und Bewegungsgeräte – Unversiegelte, begrünte Freibereiche, die für einen Aufenthalt genutzt werden können – Wasserelemente – Schutz gegen Niederschlag – Windschutzmaßnahmen – sommerlicher Sonnenschutz über Bäume oder festinstallierte starre oder bewegliche Verschattungssysteme – oder weitere, die den Komfort oder Nutzergruppen der Außenbereiche erhöhen3 umgesetzter Merkmale (5 CLP) ≥ 5 umgesetzter Merkmale (10 CLP) |
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zu 7.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: innovative, individuelle Lösungen, die den Komfort der Nutzung im Außenbereich für die Gebäudenutzer oder die Nutzergruppen erhöhen. |
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SOC1.7 | Sicherheit | ||
1. | Sicherheitsempfinden und Schutz vor Übergriffen | ||
1.1 | Grad der Einsehbarkeit Gut einsehbare und übersichtliche allgemeine Flächen (Eingangsbereiche, Hauptwege, Wege der Innenhöfe) und Tiefgaragen, Parkplätze und Parkdecks (sofern vorhanden) |
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1.2 | Grad der Ausleuchtung Gut beleuchtete Hauptwege, Wege zu Parkplätzen und Wege zu Fahrradabstellplätzen |
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1.3 | Anzahl technische Sicherheitseinrichtungen – Notfallrufsäulen – Videoüberwachung – Rundsprechanlagen (bei Büro) – Sprachalarmierung – oder vergleichbare Einrichtungen1 Merkmal (15 CLP) ≥ 2 Merkmale (30 CLP) |
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1.4 | Präventive Schutzmaßnahmen | ||
zu 1. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Sicherheitsmaßnahmen, die nicht den o.g. Kategorien oder Maßnahmen zugeordnet werden können, die jedoch nachweislich das Sicherheitsempfinden und den Schutz vor Übergriffen steigern. |
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SOC2.1 | Barrierefreiheit | ||
Qualitätsstufe 1 / DGNB Mindestanforderung (10 CLP) Die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit wurden erfüllt. Mindestens aber wurde Folgendes umgesetzt: – Innere und äußere Erschließung: Zuwegungen zu Eingängen, Eingänge sowie Bewegungsflächen vor der/den Eingangstür/en (und ggf. Aufzug) sowie die zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen und für die Benutzung wichtige Allgemeinflächen des Gebäudes sind nach der gültigen MBO barrierefrei. – barrierefreie Erschließung aller im Gebäude befindlichen Nutzungseinheiten, unabhängig davon, ob diese von einem oder unterschiedlichen Nutzern genutzt werden. – zugehörige Verkehrsflächen zu den gesetzlich erforderlichen Behinderten-PKW-Stellplätzen – Informationen für die Bedienung (z. B. Eingangstüren, Aufzug) nach dem Mehr-Sinne-Prinzip (mindestens 2-Sinne Prinzip – visuell, akustisch, taktil). – mindestens ein barrierefreier Toilettenraum von einem öffentlichen Bereich zugänglich.Qualitätsstufe 2 (25 CLP) – Qualitätsstufe 1 / DGNB Mindestanforderung ist erfüllt – Es wurde ein detailliertes Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit erstellt. Zusätzlich sind nutzungsspezifische Gebäudebereiche barrierefrei wie folgt ausgeführt: – mindestens 10 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der arbeitstechnisch relevanten Bereichen und der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen – erforderliche barrierefreie Toilettenräume sind in diesen Bereichen angeordnetQualitätsstufe 3 (50 CLP) – Qualitätsstufe 1 / DGNB Mindestanforderung ist erfüllt. – Es wurde ein detailliertes Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit erstellt. Zusätzlich sind nutzungsspezifische Gebäudebereiche barrierefrei wie folgt ausgeführt: – mindestens 50 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der arbeitstechnisch relevanten Bereichen und der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen – erforderliche barrierefreie Toilettenräume sind in diesen Bereichen angeordnet. – Mindestens 25 % der begehbaren Flächen und der Aufenthaltsflächen im Außenbereich (sofern vorhanden)Qualitätsstufe 4 (100 CLP) – Qualitätsstufe 1 / DGNB Mindestanforderung ist erfüllt – Es wurde ein detailliertes Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit erstellt. Zusätzlich sind nutzungsspezifische Gebäudebereiche barrierefrei wie folgt ausgeführt: – Mindestens 95 % der als Arbeitsstätten ausgewiesenen Bereiche inkl. der arbeitstechnisch relevanten Bereichen und der zugehörigen Verkehrs- und Nebenflächen – Erforderliche barrierefreie Toilettenräume sind in diesen Bereichen angeordnet – mindestens 75 % der begehbaren Flächen und der Aufenthaltsflächen im Außenbereich (sofern vorhanden) |
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Technische Qualität | |||
TEC1.2 | Schallschutz | ||
1. | Luftschalldämmung zwischen Räumen | ||
1.1 | Im eigenen Bereich – Wände R‘w und Flurtüren Rw Räume mit normalen Anforderungen (+max. 10 CLP) Trennwände R‘w Türen Rw ≥ 37 dB ≥ 27 dB (5 CLP) ≥ 42 dB ≥ 32 dB (7,5 CLP) ≥ 45 dB ≥ 37 dB (10 CLP)Räume mit erhöhten Anforderungen (+max. 10 CLP) Trennwände R‘w Türen Rw ≥ 42 dB ≥ 32 dB (5 CLP) ≥ 45 dB ≥ 37 dB (7,5 CLP) ≥ 50 dB ≥ 42 dB (10 CLP) |
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1.2 | Trennwände R‘w und Türen Rw Gegenüber fremden Bereichen – Trennwände R‘w – Mindestanforderungen nach DIN 4109-1: (53 dB) (5 CLP) – Wie zuvor, jedoch Übererfüllung um 2dB (≥ 55 dB) (7,5 CLP) – Wie zuvor, jedoch Übererfüllung um 2dB (≥ 57 dB) (10 CLP) |
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1.3 | Decken R’w (Trenndecken) Trenndecken in fremden und eigenen Bereichen R‘w – Anforderungen nach DIN 4109 (≥ 54 dB) (5 CLP) – Wie zuvor, jedoch Übererfüllung um 2dB (≥ 56 dB) (7,5 CLP) – Wie zuvor, jedoch Übererfüllung um 2dB (≥ 58 dB) (10 CLP) |
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1.4 | Normflankenpegeldifferenz Rl,w,R bzw. Dn,f,w,R gilt für alle flankierenden Bauteile (Fußboden, Decke, Fassade) für jedes Trennwandraster – ≥ 42 dB (5 CLP) – ≥ 47 dB (10 CLP) – ≥ 50 dB (15 CLP) |
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2. | Trittschallschutz | ||
2.1 | Trittschalldämmung von Geschossdecken und Treppen Im eigenen Bereich (eigene Nutzung) Anforderung L’n,w – Horizontal Anforderung L’ n,w – Vertikal ≤ 60 dB ≤ 53 dB (5 CLP) ≤ 53 dB ≤ 46 dB (10 CLP) ≤ 46 dB ≤ 46 dB (ohne Anrechnung (15 CLP) weichfedernder Bodenbeläge)Gegenüber fremden Bereichen (gegenüber fremder Nutzung und Vermietung) – Mindestanforderungen nach DIN 4109-1:* (≤ 53 dB) (5 CLP) – Erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 (≤ 46 dB) (10 CLP) – Erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 Übererfüllung um 3dB (≤ 43 dB) (15 CLP) |
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3. | Luftschallschutz | ||
3.1 | Luftschallschutz gegenüber Außenlärm – DIN 4109-1: erfüllt (5 CLP) – DIN 4109-1: um 3dB übererfüllt (10 CLP) – DIN 4109-1: erfüllt, jedoch inkl. Ctr. 100 – 5000 (15 CLP) |
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4. | Luftschallschutz gegenüber TGA | ||
4.1 | Luftschallschutz gegenüber Haustechnischen Anlagen – DIN 4109-1: erfüllt (5 CLP) – DIN 4109-1: um 3dB übererfüllt (10 CLP) – DIN 4109-1: um 5dB übererfüllt (15 CLP) |
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5. | Schallschutz Geschosshäuser | ||
5.1 | Schalldämmanforderungen | ||
TEC1.3 | Qualität der Gebäudehülle | ||
1. | Wärmedurchgang | ||
1.1 | Wärmedurchgangskoeffizienten (20 CLP) (30 CLP) (40 CLP) Opake Außenbauteile W/(m²·K) ≤ 0,28 ≤ 0,24 ≤ 0,20 Transparente Außenbauteile W/(m²·K) ≤ 1,50 ≤ 1,28 ≤ 1,05 Vorhangfassade W/(m²·K) ≤ 1,50 ≤ 1,28 ≤ 1,05 Glasdächer, Lichtbänder, -kuppeln W/(m²·K) ≤ 2,50 ≤ 2,13 ≤ 1,75 |
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2. | Wärmebrücken | ||
2.1 | Wärmebrückenzuschläge
Wärmebrückenzuschlag ΔU WB In W/(m²·K) |
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3. | Luftdichtheit | ||
3.1 | Luftdichtheitsmessung Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1500 m³: n 50 ≤ 1,5 Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1500 m³ gilt zusätzlich: Außenflächenbezogener Luftwechsel q 50 : 2,5 (5 CLP)Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1500 m³: n 50 ≤ 1,0 Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1500 m³ gilt zusätzlich: Außenflächenbezogener Luftwechsel q 50 : 2,0 (10 CLP)Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen ≤ 1500 m³: n 50 ≤ 0,6 Bei Gebäuden mit einem Innenvolumen > 1500 m³ gilt zusätzlich: Außenflächenbezogener Luftwechsel q 50 : 1,8 (15 CLP) |
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3.2 | Fugendurchlässigkeit der Fenster und Türen Fugendurchlässigkeit Q nach DIN EN 12207: Klasse 2 (5 CLP) Klasse 3 (10 CLP) Klasse 4 (15 CLP) |
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4. | Sommerlicher Wärmeschutz | ||
4.1 | Vereinfachtes Verfahren Sonneneintragskennwert S S ≤ 1 Smax (5 CLP) S ≤ 0,9 Smax (10 CLP) S ≤ 0,8 Smax (15 CLP) |
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Alternative (Nachweis nach DIN 4108-2:2013) Simulation Übertemperaturgradstunden ≤ 500 Kh/a (5 CLP) ≤ 400 Kh/a (10 CLP) ≤ 350 Kh/a (15 CLP) |
|||
4.2 | AGENDA 2030 BONUS – KLIMAANPASSUNG Resilienter thermischer Komfort: Für das Gebäude werden die Überschreitungshäufigkeiten in der Heiz- und Kühlperiode mit prognostizierten zukünftigen Klimadaten für 2030 und 2050 ermittelt. Die Ergebnisse fließen in die Entscheidungsfindung im Rahmen der Planung ein. |
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TEC1.4 | Einsatz und Integration von Gebäudetechnik | ||
1. | Passive Systeme | ||
1.1 | Planung eines passiven Gebäudekonzepts zur Reduktion des Primärenergiebedarfs, den die technischen Systeme im Gebäudebetrieb verursachen, das mindestens 5 der folgenden Themen beinhaltet: – Ausrichtung und Kompaktheit des Baukörpers, Fensterflächenanteil, – Tageslichtnutzung (Lichtlenkung), – Nutzung solarer Erträge (passiv), – Sonnenschutz, – Speichermasse und Dämmstandard, – Natürliche Lüftung, – Passive Heizung, – Passive Kühlung |
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1.2 | Umsetzung des passiven Gebäudekonzepts (max. 20 CLP) zur Reduktion des Primärenergiebedarfs, den die technischen Systeme im Gebäudebetrieb verursachen. – Je in 1.1 genanntes umgesetztes Thema (je +2,5 CLP) |
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2. | Wärme- und Kälteverteilung (max. 15 Punkte) | ||
2.1 | Wärmeverteilung- und Übergabesystem – Auslegung Wärmeübergabe für eine mittlere Heizwassertemperatur von ≥ 60 °C (1 CLP) – Auslegung Wärmeübergabe für eine mittlere Heizwassertemperatur von > 45 °C < 60 °C (4 CLP) – Auslegung Wärmeübergabe für eine mittlere Heizwassertemperatur von ≤ 45 °C (7,5 CLP)Hinweis: Wird der Gesamtbedarf von thermischer Energie (Heizung und Kühlung) zu 100% (nach EEWärmeG) aus regenerativen Energien gedeckt kann nach Plausibilisierung des Ansatzes in dem Indikator die volle Punktzahl angerechnet werden (siehe Innovationsraum). |
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2.2 | Kälteverteilung- und Übergabesystem – Auslegung Kälteübergabe für eine mittlere Kühlwassertemperatur von ≤ 14 °C (1 CLP) – Auslegung Kälteübergabe für eine mittlere Kühlwassertemperatur von > 14 °C <19 °C (4 CLP) – Auslegung Kälteübergabe für eine mittlere Kühlwassertemperatur von ≥ 19 °C (7,5 CLP)Hinweis: Wird der Gesamtbedarf von thermischer Energie (Heizung und Kühlung) zu 100% (nach EEWärmeG) aus regenerativen Energien gedeckt, kann nach Plausibilisierung des Ansatzes in dem Indikator die volle Punktzahl angerechnet werden (siehe Innovationsraum). |
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zu 2. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Werden Systeme eingesetzt, die zu 100% aus regenerativen Energiequellen gespeist werden, gelten die Indikatoren 2.1. und 2.2 als erfüllt. Ist im Gebäude keine Heizung bzw. keine Kühlung vorhanden, gilt der jeweilige Indikator 2.1 bzw. 2.2 als erfüllt. |
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3. | Zugänglichkeit (max. 20 Punkte) | ||
3.1 | Anlagentechnik / Erzeugung Gute Zugänglichkeit aller Komponenten der Anlagentechnik für eine Nachrüstung und einen späteren Austausch. Montageöffnungen, Türen und Flure in genügender Größe und Anzahl vorhanden. Transport und Austausch von Komponenten ohne bauliche Maßnahmen möglich. |
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3.2 | Schächte/Trassen – Vertikale Schächte / Trassen aller Gewerke ausreichend zugänglich. (5 CLP) – Vertikale Schächte / Trassen aller Gewerke ausreichend zugänglich und Umrüstungen sind ohne größere Störungen im Gebäudebetrieb möglich. (10 CLP) |
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zu 3.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Werden Energiespeicher eingesetzt und auf deren gute Zugänglichkeit und Anpassungsfähigkeit an zukünftige Anforderungen besonders geachtet, können adäquat zu 3.1 Punkte angerechnet werden. Desgleichen können Punkte entsprechend 3.2 angerechnet werden, wenn bei der Übergabe der Energie an die Räume auf eine gute Zugänglichkeit und Anpassungsfähigkeit an zukünftige Anforderungen besonders geachtet wird. |
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4. | Integrierte Systeme | ||
4.1 | Zustand und Ausbaufähigkeit einer Systemintegration | ||
4.1.1 | Offene und genormte Protokolle in vorhandenen Netzwerken (+10 CLP) | ||
4.1.2 | Planung / Ausführung gem. DIN EN ISO 16484-1 (+5 CLP) | ||
4.2 | Integrierte Funktionen in ein übergeordnetes System (max. 10 CLP) Mögliche Funktionen sind (Punkte je integriertes Element) – Zugangskontrolle, Einbruchmeldeanlage, Präsenzerkennung, Wetterstation, Sonnenschutz, Blendschutz, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Kühlung, Aufzugsanlagen, Energiemanagement, Sanitär, Fensterkontakt. (je +1 CLP) |
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4.3 | Integration der technischen Systeme / Medien in das Quartier (max. 10 CLP) | ||
4.3.1 | Planung der Integration der technischen Systeme / Medien in das Quartier / die direkte Umgebung (+5 CLP) Planung eines integralen quartiersbezogenen Energiekonzepts mit Ziel der Nutzung von Synergien im Bezug zum Quartier / zur direkten Umgebung ist vorhanden. Dieses Konzept enthält mindestens 3 der folgenden Elemente: – Analyse vorhandener Energiepotenziale und möglicher Vernetzungen mit vorhandener Energieinfrastruktur in der Umgebung – Erstellung von quartiersbezogenen Energiebilanzen für das Gebäude für Wärme, Kälte und Strom – Gegenüberstellung und ökologische Bewertung der Emissionen von mindestens drei dezentralen und / oder zentralen Wärmeversorgungsvarianten – Wirtschaftliche Bewertung (Investitionen und Betriebskosten) von unterschiedlichen Wärmeversorgungsvarianten – Analyse der Bereitstellung von regenerativ erzeugter Energie an das Quartier / die Umgebung unter Einbezug möglicher Konsumenten |
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4.3.2 | Umsetzung der Integration der technischen Systeme / Medien in das Quartier / die direkte Umgebung Umsetzung eines integralen quartiersbezogenen Energiekonzepts mit Ziel der Nutzung von Synergien im Bezug zum Quartier / zur direkten Umgebung ist durchgeführt. |
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4.4 | Integration der Energieinfrastruktur in das Quartier / die direkte Umgebung | ||
4.4.1 | CIRCULAR ECONOMY BONUS – FÜR REGENERATIVE ENERGIE Erläuterung: Im Gebäude wird für die Deckung des gebäudebedingten oder nutzerbedingten Energiebedarfs konstant Energie genutzt, die im umgebenden Quartier / in der direkten Umgebung aus regenerativen Energieträgern generiert wird (mind. 10 % des gebäudebedingten Endenergiebedarfs). Alternativ wird Energie, die im Gebäude oder auf dem Grundstück aus regenerativen Energieträgern generiert wird, an das Quartier / die direkte Umgebung abgegeben (mind. 10 % mehr als der gebäudebedingte Endenergiebedarf). |
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4.4.2 | CIRCULAR ECONOMY BONUS – NETZDIENLICHES ENERGIESYSTEM Erläuterung: Das Gebäude stellt Speicherkapazitäten in nicht unwesentlichem Umfang (ca. 10 % bezogen auf den Endenergiebedarf des Gebäudes) im Sinne einer Netzdienlichkeit bereit oder nutzt ein integriertes Energie- und Lastmanagement. |
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TEC1.5 | Reinigungsfeundlichkeit des Baukörpers | ||
1. | Zugänglichkeit der Außenglasflächen | ||
1.1 | Möglichkeit der Fassadenreinigung – Fassadenreinigung durch Einsatz von Hilfsmitteln möglich (Außenglasflächenanteil in %; 1% ≙ 0,1 Punkte) (0-10 CLP) – Reinigung ohne Hilfsmittel möglich (Außenglasflächenanteil in %; 1% ≙ 0,15 Punkte) (0-15 CLP) |
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2. | Außen- und Innenbauteile | ||
2.1 | Reinigungsaufwand Außenbauteile Es wurden Maßnahmen zur Reduktion des Reinigungsaufwands an der Außenfassade umgesetzt. |
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2.2 | Reinigungsaufwand Innenbauteile Es wurden Maßnahmen zur Reduktion des Reinigungsaufwands an den Innenbauteilen (z.B. verglaste Trennwände, Brüstungen, Geländer) umgesetzt. Dazu zählt auch die Vermeidung. |
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3. | Bodenbelag (max. 20 Punkte) | ||
3.1 | Reinigungsfreundlichkeit – Teilweise (nur Verkehrsflächen gemustert, meliert oder strukturiert) (10 CLP) – Ja (gemustert, meliert oder strukturiert). (15 CLP) – Die Wahl des Bodenbelags führt reinigungsbedingt nachweislich zu geringeren Kosten über den Lebenszyklus. (+5 CLP) |
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3.2 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Verbesserung der Reinigungsfreundlichkeit des Bodenbelags durch innovative Lösungen. |
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4. | Schmutzfangzone | ||
4.1 | Schmutzfangzone I An allen Haupteingängen sind Schmutzfangzonen vorhanden. |
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4.2 | Schmutzfangzone II – Alle Schmutzfangzonen erfüllen das 3-Schritte-Prinzip (ca. 2,4m) (5 CLP) – Alle Schmutzfangzonen erfüllen das 5-Schritte-Prinzip (ca. 4m) (10 CLP) |
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5. | Hindernisfreier Grundriss | ||
5.1 | Hindernisvermeidung – Heizkörper in angemessener Höhe (Bodenfreiheit ≥ 15 cm) (2,5 CLP) – Keine Heizkörper (5 CLP) – Geländerstützen von Treppen / Balustraden, sofern vorhanden, sind seitlich angebracht (ohne Aufstützpunkt auf der Treppenstufe / dem Boden) (+5 CLP) – WC und Waschbecken sind an der Wand montiert (+2,5 CLP) – Kabinentrennwände sind möglichst ohne Aufstützpunkte am Boden konstruiert oder als Trennwände mit Wand-Boden-Anschluss ausgeführt (+2,5 CLP) – Frei stehende Stützen sind mit einem Abstand von min. 20 cm zu den umgebenden Bauteilen angeordnet (dabei können 10 % aller Stützen in der Bewertung vernachlässigt werden) (+5 CLP) – Leuchten sind in der Decke integriert und müssen nicht gereinigt werden (+2,5 CLP) – Wandschränke sind vorhanden und können Regale und Schränke ersetzen (+2,5 CLP) |
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6. | Oberflächen | ||
6.1 | Stark beanspruchte und schwer erreichbare Oberflächen Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Reinigung stark beanspruchter Oberflächen (Arbeitsflächen, Griffe, Türklinken, Lichtschalter, Aufzugstaster, …) zu erleichtern und somit die Hygiene zu erhöhen, oder um die Reinigung schwer erreichbarer Oberflächen (Hängeleuchten, Sonnenschutz, Regale, Schränke. Vorsprünge, Ecken) zu erleichtern. |
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7. | Konzept zur Sicherstellung der Reinigungsfreundlichkeit | ||
7.1 | Berücksichtigung in der Planung Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Sicherstellung der Reinigungsfreundlichkeit werden in der Planung berücksichtigt. |
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7.2 | Reinigungskonzept Es liegt ein detailliertes Konzept zur Sicherung der Reinigungsfreundlichkeit vor. |
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TEC1.6 | Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit | ||
1. | Recyclingfreundlichkeit | ||
1.1 | Recyclingfreundliche Baustoffauswahl (max. 45 Punkte)
A: CLP für 60% der Regelbauteile (RBT) mind. in QS1 |
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zu 1.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Maßnahmen, die außerhalb des oben definierten 1.1 Betrachtungsrahmens (Bauteile s.o.) liegen oder aktuell nicht in der Definition der Qualitätsstufen liegen, aber maßgeblich zum Ziel beitragen, können entsprechend der oben angewandten Bewertungslogik (adäquate Massen- und Austauschrelevanz über den Betrachtungszeitraum) in Indikator 1.1 angerechnet werden. |
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1.2 | CIRCULAR ECONOMY BONUS – WIEDERVERWENDUNG ODER WERKSTOFFLICHE VERWERTUNG Erläuterung: Circular Economy Bonus – Wiederverwendung oder Werkstoffliche +1) Verwertung wird je Regelbauteil (RBT) > 10% erreicht bei Wiederverwendung von Bauteilen oder Nachweis von werkstofflicher Verwertung zu einem vergleichbaren Produkt (Verwertungsweg Nr. 2 und Nr. 3 gemäß Tabelle 1). Punkte sind zusätzlich zu QS2 anrechenbar – je Regelbauteil +1 CLP (max. +20 CLP) |
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1.3 | CIRCULAR ECONOMY BONUS – VERMEIDUNG VON BAUTEILEN Erläuterung: Circular Economy Bonus – Vermeidung von Bauteilen wird je Regelbauteil (RBT) > 10% erreicht, wenn die Lösung plausibel und nachweislich den Einsatz von Roh- oder Sekundärstoffen in nicht unwesentlichem Umfang vermeidet. Punkte sind zusätzlich zu QS2 anrechenbar. Alternativ können die Punkte in Indikator 1.1 je nicht umgesetzte Bauelemente anerkannt werden. – je Regelbauteil +1 CLP (max. +10 CLP) |
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2. | Rückbaufreundlichkeit | ||
2.1 | Rückbaufreundliche Baukonstruktion (max. 45 Punkte)
A: CLP für 60% der Regelbauteile (RBT) mind. in QS1 |
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zu 2.1 | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Maßnahmen, die außerhalb des definierten Betrachtungsrahmens (Bauteile s.o.) liegen oder aktuell nicht in der Definition der Qualitätsstufen liegen, aber maßgeblich zum Ziel beitragen, können entsprechend der oben angewandten Bewertungslogik (adäquate Massen- und Austauschrelevanz über den Betrachtungszeitraum) in Indikator 2.1 angerechnet werden. |
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3. | Rückbaubarkeit, Umbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit in der Planung | ||
3.1 | Rückbau, Umbau und Recyclingfreundlichkeit in frühen Planungsphasen Bewertungsmethoden der Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit werden in frühen Planungsphasen (LP 1 – 3) zur Optimierung der Ressourceneffizienz (auch für mögliche Umbaumaßnahmen) eingesetzt. |
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3.2 | Rückbau, Umbau und Recyclingfreundlichkeit in der Ausführungsplanung Bewertungsmethoden der Rückbaubarkeit und Recyclingfreundlichkeit werden in der Genehmigungs- oder Ausführungsplanung (LP 4 – 5) zur Optimierung der Ressourceneffizienz (auch für mögliche Umbaumaßnahmen) eingesetzt. |
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TEC1.7 | Immissionsschutz | ||
1. | Lärm-Immissionen – Immissionsrichtwerte | ||
1.1 | Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung – Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sowohl tagsüber als auch nachts. (20 CLP) – Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm. um min. 6 dB sowohl tagsüber als auch nachts. (40 CLP) – Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm um min. 10 dB sowohl tagsüber als auch nachts. (70 CLP) |
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2. | Lichtverschmutzung | ||
2.1 | Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung (max. 30 CLP)
– Es gibt ein umgesetztes Beleuchtungskonzept, das explizit auf das Thema Lichtverschmutzung und deren Vermeidung eingeht und v. a. eine möglichst geringe Raumaufhellung durch z.B. Außenwerbung, Außenbeleuchtung, Fassadenbeleuchtung, nach außen wirkende Innenbeleuchtung angrenzender Umgebung berücksichtigt. (ausgenommen notwendige Sicherheitsbeleuchtung) (+15 CLP) |
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TEC3.1 | Mobilitätsinfastruktur | ||
1. | Radverkehrsinfrastruktur | ||
1.1 | Abstellanlagen – Klar dem Gebäude zugeordnete Abstellanlagen gut zugänglich am oder im Gebäude vorhanden (5 CLP) – Diebstahlschutz für Zweiräder und Vandalismussicherheit der Abstellanlage / -plätze (5 CLP) – Wartungseinrichtungen vorhanden (5 CLP) – Wetterschutz der Abstellanlage / -plätze vorhanden (min. 80 %) (5 CLP) – Beleuchtung der Abstellanlage / -plätze vorhanden (min. 80 %) (5 CLP) |
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2. | Leihsysteme (öffentlich oder privat) | ||
2.1 | CIRCULAR ECONOMY BONUS – MOBILITÄTS-SHARING Erläuterung: Stellplätze für Mobilitäts-Sharing (Car-, Roller-, Bike-Sharing etc.) in unmittelbarer Nähe zum Eingang (max. 350 m) / gut zugänglich am Gebäude vorhanden oder Gebäude liegt innerhalb des Geschäftsgebiets eines Free-Floating-Anbieters |
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3. | Elektromobilität | ||
3.1 | Motorisierter Individualverkehr (MIV)
PKW-Stellplätze mit Lade- und/oder Tankstationen (ab Typ 2 ≥ 22kW) Bei 1% (mind. jedoch 2 Ladestationen) – 50 % der baurechtliche geforderten PKW-Stellplätze bzw. realisierten (soweit keine baurechtliche Forderung vorliegt) sind Lade- und /oder Tankstationen vorhanden. |
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3.4 | AGENDA 2030 BONUS – KLIMASCHUTZZIELE PKW-Stellplätze mit Lade- und/oder Tankstationen (ab Typ 2 ≥ 22kW): Bei >75% (mind. jedoch 2) der baurechtlichen geofrderten PKW-Stellplätze bzw. realisierten (soweit keine baurechtliche Forderung vorliegt) PKW-Stellplätzen sind Lade- und/oder Tankstationen vorhanden. |
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3.2 | Elektro-Zweirad
Zweirad-Stellplätze mit Ladestationen Bei 1% (mind. jedoch 2 Ladestationen) – 50% der realisierten Zweirad-Stellplätze sind Ladestationen vorhanden. |
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3.3 | Einbindung der Ladestationen – Einbindung der Ladestationen in das Gebäudeenergiemanagement (10 CLP) – Einbindung der Ladestationen vernetztes Lademanagement, ab 10 Ladeplätzen (10 CLP) – Einbindung der Ladestationen in das Abrechnungssystem des Betreibers (10 CLP) – Einbindung der Ladestationen in ein roamingfähiges Abrechnungssystem (10 CLP) |
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3.4 | AGENDA 2030 BONUS – KLIMASCHUTZZIELE Vehicle to Grid: Vorrüstungen für bidirektionales Be- und Entladen der Elektrofahrzeuge vorhanden. |
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4. | Benutzerkomfort | ||
4.1 | Benutzerkomfort im Gebäude (max. 10 CLP) – Duschmöglichkeit vorhanden (5 CLP) – Umkleide- und Trockenräume vorhanden (5 CLP) – Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden (5 CLP) – Abstellräume / -möglichkeiten für Mobilitätshilfsmittel, wie Rollatoren, Kinderwagen, Stehroller, etc. vorhanden (10 CLP) |
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5. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Werden Maßnahmen umgesetzt, die nachweislich dazu beitragen, die Nutzer des Gebäudes dazu zu bewegen, umfangreich und häufig den Umweltverbund (nicht motorisierte Verkehrsträger, öffentliche Verkehrsmittel oder Leihsysteme) zu nutzen, um das Gebäude zu erreichen, können diese entsprechend der Zielformulierung des Kriteriums und der Bewertung der anderen Indikatoren ebenfalls positiv bewertet werden. Dies ist ebenso im Bereich der Elektromobilität möglich (z.B. „Grüne Logistik“, die eine emissionsarme bzw. emissionsfreie Zustellung in Innenstädten ermöglicht). |
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Prozessqualität | |||
PRO1.1 | Qualität der Projektvorbereitung | ||
1. | Bedarfsplanung | ||
1.1 | Umfang der Bedarfsplanung – Es wurde eine Bedarfsbeschreibung in Anlehnung an Anlage 1a dieses Kriteriums oder in einem vergleichbaren Umfang, bis spätestens mit Abschluss der Leistungsphase 2 nach HOAI, durchgeführt. (10 CLP) – Es wurde eine kleine Bedarfsplanung in Anlehnung an Anlage 1b dieses Kriteriums oder in einem vergleichbaren Umfang, bis spätestens mit Abschluss der Leistungsphase 2 nach HOAI, durchgeführt. (20 CLP) – Es wurde eine große Bedarfsplanung zur Ermittlung der Bedürfnisse des Bauherrn in Anlehnung an Anlage 1c dieses Kriteriums oder in einem vergleichbaren Umfang, bis spätestens mit Abschluss der Leistungsphase 2 nach HOAI, durchgeführt. (40 CLP) |
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2. | Information der Öffentlichkeit | ||
2.1 | Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit | ||
2.1.1 | Es wurden verschiedene Maßnahmen zur Information der breiten Öffentlichkeit durchgeführt. | ||
2.1.2 | Die direkte Nachbarschaft wurde über die Baumaßnahme (z. B. Dauer, eventuelle Besonderheiten) informiert sowie ein Ansprechpartner für Rückfragen benannt. | ||
3. | Pflichtenheft | ||
3.1 | Nachhaltigkeitsanforderungen im Pflichtenheft – Es wurde ein Pflichtenheft mit detaillierten Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Gebäudes erarbeitet. Hierbei wurden ökologische, ökonomische, soziokulturelle und funktionale Aspekte ebenso berücksichtigt wie technische Aspekte und der Planungs- und Bauprozess. (25 CLP) – Zusätzlich wurden im Pflichtenheft Verantwortlichkeiten definiert sowie Hinweise auf die zur Umsetzung wesentlichen Planungsphasen gegeben. (40 CLP) |
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PRO1.4 | Sicherung der Nachhaltgkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe | ||
1. | Nachhaltigkeitsaspekte in der Ausschreibung | ||
1.1 | Umfang der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung
– Ausgewählte Nachhaltigkeitsaspekte aus dem Bereich der Gesundheitsverträglichkeit, Umweltverträglichkeit oder relevanter technischer Aspekte zur Steigerung der Nachhaltigkeit wurden in Form allgemeiner Vorbemerkungen in die Ausschreibungsunterlagen integriert. (10 CLP) – Anforderungen an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten wurden in Form allgemeiner Vorbemerkungen in die Ausschreibung integriert. (50 CLP) – Anforderungen an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Bauprodukten wurden gewerkespezifisch formuliert, sowie in ausgewählten Fällen zusätzlich auf der Ebene einzelner Leistungspositionen in die Ausschreibung integriert. Im Falle einer funktionalen Ausschreibung muss die Ausschreibung um eine Liste mit konkreten Empfehlungs- bzw. Ausschlusskriterien für die Auswahl von Bauprodukten ergänzt werden. (75 CLP) – Neben Anforderungen an die Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von |
||
1.2 | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Kein Ausschluss von Recyclingmaterialien in der Ausschreibung. Bonus kann auch angerechnet werden, wenn über die Ausschreibung Anforderungen an die Bauprodukte formuliert sind, die eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien (post-consumer) explizit empfehlen / fordern. |
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PRO1.5 | Dokumentation für eine nachhaltige Bewirtschaftung | ||
1. | Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen | ||
1.1 | Erstellung und Übergabe von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen |
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1.1.1 | Übergabe von Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen an die/den beauftragten Dienstleister. | ||
1.1.2 | Erstellung von Wartungs- und Instandhaltungsplänen für die wartungs- und prüfpflichtigen Bauteile der Kostengruppen 300 und 400. | ||
2. | Aktuelle Planunterlagen | ||
2.1 | Anpassung der Pläne, Nachweise und Berechnungen an das realisierte Gebäude und Übergabe an den Bauherrn |
||
2.1.1 | Die Pläne entsprechen dem realisierten Gebäude und wurden dem Bauherrn übergeben. | ||
2.1.2 | Die relevanten Nachweise und Berechnungen wie z.B. EnEV Berechnung, Schallschutznachweis, Raumakustischer Nachweis, Brandschutzkonzept, Thermische Simulation, Tageslichtsimulation etc. entsprechen dem realisierten Gebäude und sind für den Betrieb entsprechend aufbereitet und dem Bauherren übergeben worden. |
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3. | Betreiberhandbuch | ||
3.1 | Erstellung und Übergabe eines Betreiberhandbuchs Es wurde ein Handbuch für den Gebäudebetreiber (FM) erstellt und übergeben. Zweck des Betreiberhandbuchs ist u. a. die Erläuterung der technischen Zusammenhänge der Gebäudetechnik sowie der Besonderheiten einzelner Bauteile und Komponenten. Das können z. B. Fenster oder Klimatechnik sein. |
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4. | Planung mit BIM | ||
4.1 | Erstellung der Planung mit BIM und Übergabe des BIM-Modells – Die Planung wurde mit BIM erstellt und ein Klon eines aktuellen Teilmodells wurde der Betreiberfirma und dem Eigentümer übergeben. (5 Punkte je relevantem Teilmodell) – Die Planung wurde mit BIM erstellt und ein Klon des aktuellen vollständigen Modells wurde der Betreiberfirma und dem Eigentümer übergeben. (20 CLP) |
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PRO1.6 | Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption | ||
1. | Gestalterische Variantenuntersuchung oder Planungswettbewerb | ||
1.1 | Vorgeschaltete Variantenuntersuchung Es wurde eine Variantenuntersuchung (kein Planungswettbewerb) durchgeführt. |
||
1.2 | alternativ: Planungswettbewerb | ||
1.2.1 | Umfang und Qualität des Planungswettbewerbs – Durchführung eines Planungswettbewerbs (15 CLP) – Durchführung eines Planungswettbewerbs unter besonderer Berücksichtigung der Thematik „Nachhaltiges Bauen“ (20 CLP) |
||
1.2.2 | Art des angewendeten Wettbewerbsverfahrens – Kooperatives Verfahren (15 CLP) – Offener Wettbewerb (ein- oder zweiphasig) oder Nichtoffener Wettbewerb mit Teilnahmewettbewerb (ein- oder zweiphasig; mit Teilnahmewettbewerb) (35 CLP) |
||
1.2.3 | Ausführung eines preisgekrönten Entwurfs Beauftragung des Preisträgers und Ausführung des preisgekrönten Entwurfs bis – Mindestens bis LPH 3 nach HOAI (10 CLP) – Mindestens bis LPH 5 nach HOAI (15 CLP) – Mindestens bis LPH 8 nach HOAI (20 CLP) |
||
1.2.4 | Beauftragung des Planungsteams Beauftragung des Fachplanerteams des Preisträgers bis – Mindestens bis LPH 3 nach HOAI (5 CLP) – Mindestens bis LPH 5 nach HOAI (7,5 CLP) – Mindestens bis LPH 8 nach HOAI (10 CLP)Hinweis: Die Indikatoren 1.2.2 – 1.2.4 können nur angerechnet werden, wenn ein Planungswettbewerb entsprechend Indikator 1.2 durchgeführt wurde. |
||
2. | Empfehlungen durch unabhängige Gestaltungsgremien | ||
2.1 | Durchführung einer DGNB Handlungsempfehlung oder Projektvorstellung bei einem Gestaltungsbeirat der Kommunen und Architektenkammern | ||
2.2 | Umsetzung der Empfehlungen aus der DGNB Handlungsempfehlung bzw. des Gestaltungsbeirates. | ||
3. | alternativ: Auszeichnung durch Architekturpreis | ||
3.1 | Anerkennung / Auszeichnung – Anerkennung für gute gestalterische und baukulturelle Qualität (40 CLP) – Auszeichnung des fertiggestellten Projektes (Architekturpreis, DGNB Diamant) (100 CLP) |
||
PRO2.1 | Baustelle / Bauprozess | ||
1. | Lärmarme Baustelle (max. 25 Punkte) | ||
1.1 | Konzept für eine lärmarme Baustelle Erstellung eines Konzepts inklusive Identifikation der relevanten Gewerke |
||
1.2 | Schulung der Bauausführenden Durchführung der Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke |
||
1.3 | Prüfung der Umsetzung Prüfung bzw. Nachweis der erfolgten Umsetzung |
||
zu 1. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Alternative neuartige / innovative Konzepte, Verfahren und Technologien um die Lärmbelastung signifikant für die Baustellenarbeiter und die Umgebung zu reduzieren können ebenfalls angerechnet werden. |
||
2. | Staubarme Baustelle (max. 25 Punkte) | ||
2.1 | Konzept für eine staubarme Baustelle Erstellung eines Konzepts inklusive Identifikation der relevanten Gewerke |
||
2.2 | Schulung der Bauausführenden Durchführung der Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke |
||
2.3 | Prüfung der Umsetzung Prüfung bzw. Nachweis der erfolgten Umsetzung |
||
zu 2. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Alternative neuartige / innovative Konzepte, Verfahren und Technologien um die Lärmbelastung signifikant für die Baustellenarbeiter und die Umgebung zu reduzieren können ebenfalls angerechnet werden. |
||
3. | Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle | ||
3.1 | Konzept für den Boden- und Grundwasserschutz Erstellung eines Konzepts für den Bodenschutz für die relevanten Baustelleneinrichtungen wie Container und Baumaschinen und entsprechende Integration in die Ausschreibungsunterlagen |
||
3.2 | Schulung der Bauausführenden Durchführung der Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke |
||
3.3 | Prüfung der Umsetzung Prüfung bzw. Nachweis der erfolgten Umsetzung |
||
4. | Abfallarme Baustelle | ||
4.1 | Konzept für eine abfallarme Baustelle Erstellung eines Konzepts zur Abfallvermeidung auf der Baustelle |
||
4.2 | Schulung der Bauausführenden Schulung der Bauprozessbeteiligten gezielt auf die Themen der Abfallvermeidung und -trennung oder Beauftragung von Abfalllogistikern |
||
4.3 | Prüfung der Umsetzung Prüfung bzw. Nachweis der erfolgten Umsetzung |
||
4.4 | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Auf der Baustelle werden neuartige und in wesentlichem Umfang abfallvermeidende Konzepte, Bauweisen oder Technologien umgesetzt. |
||
PRO2.2 | Qualitätssicherung der Bauausführung | ||
1. | Qualitätssicherungsplanung | ||
1.1 | Qualitätssicherungsplan Erstellung eines Qualitätssicherungsplans für das ausgeführte Bauwerk mit Fokus auf relevante Messungen und eine Festlegung der entsprechenden Verantwortlichen |
||
2. | Messungen zur Qualitätskontrolle (max. 60 Punkte) | ||
2.1 | Differenzdruckmessung (Blower-Door-Messung) im nicht-ausgebauten Zustand durchgeführt | ||
2.2 | Thermographiemessung | ||
2.3 | Messungen zur Nachhallzeit an relevanten und repräsentativen Bauteilen durchgeführt | ||
2.4 | Bestimmung des Schalldämmmaßes (Luftschallschutz nach außen) (z. B. Fassade) durchgeführt | ||
2.5 | Bestimmung des Schalldämmmaßes (Luftschallschutz im Innenbereich) (z. B. Wände zu Besprechungsräumen) durchgeführt | ||
2.6 | Messungen zum Trittschallpegel der Decken durchgeführt | ||
2.7 | Sonstige Messungen Sonstige, im Zusammenhang mit dem Gebäude relevante Messungen (z. B. Immissionsschutzmessung, Entrauchungsversuche, Feuchtemessung vor Belegung im Bodenbereich zur Verhinderung von Feuchteschäden etc.) durchgeführt – mit Vorlage der zugehörigen Mängelfreimeldung |
||
zu 2. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Hier können ergänzend oder alternativ Messungen oder sonstige qualitätssichernde Maßnahmen angesetzt werden, welche nachweislich die hohe ausgeführte Qualität des Bauwerks oder seiner Bauteile dokumentieren und die nicht gesetzlich oder behördlich vorgegeben wurden bzw. gängige Praxis sind. |
||
3. | Qualitätssicherung Bauprodukte | ||
3.1 | Qualitätssicherung der verwendeten Bauprodukte Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV 1.3 und SOC1.2 sowie Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf) und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung |
||
4. | Schimmelpilzprävention | ||
4.1 | Schimmelpilzprävention Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen |
||
PRO2.3 | Geordnete Inbetriebnahme | ||
1. | Monitoringkonzept | ||
1.1 | Erstellung eines Monitoringkonzepts Erstellung eines angemessenen Monitoringkonzepts für die Erfassung der Energie- und Wasserverbräuche |
||
2. | Inbetriebnahmekonzept | ||
2.1 | Erstellung eines terminlichen Inbetriebnahmekonzepts inklusive Terminplanung | ||
3. | Vorab-Funktionsprüfung | ||
3.1 | Durchführung einer Vorab-Funktionsprüfung Erfolgte Vorab-Funktionsprüfung der Komponenten und deren Dokumentation INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Hier können ergänzend oder alternativ Verfahren zugelassen werden, die analog die Vorab-Prüfungen, Funktions-Prüfungen, Einweisungen und Berichte ergeben. |
||
4. | Funktionsprüfung und Einweisung | ||
4.1 | Durchführung und Dokumentation einer Funktionsprüfung und Einweisung des Betreibers INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Hier können ergänzend oder alternativ Verfahren zugelassen werden, die analog die Vorab-Prüfungen, Funktions-Prüfungen, Einweisungen und Berichte ergeben. |
||
5. | Schlussbericht Inbetriebnahme | ||
5.1 | Erstellung eines detaillierten Schlussberichts der Inbetriebnahme INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Hier können ergänzend oder alternativ Verfahren zugelassen werden, die analog die Vorab-Prüfungen, Funktions-Prüfungen, Einweisungen und Berichte ergeben. |
||
6. | Integrales Betriebskonzept und geordnete Inbetriebnahme | ||
6.1 | Erstellung und Übergabe eines integralen Betriebskonzepts in einen Prozess der kontinuierlichen Überprüfung und Einregulierung sowie der erfolgten Einweisung des Betreibers |
||
7. | Commissioning Management | ||
7.1 | Nachjustierung der Anlage nach erster Betriebsphase Beauftragung eines Fachplaners oder eines (unabhängigen) Dritten für die weitere Einregulierung, erstmalig ca. 10 – 14 Monate nach Fertigstellung |
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PRO2.4 | Nutzerkommunikation | ||
1. | Nachhaltigkeitsleitfaden | ||
1.1 | Vorliegen eines Nachhaltigkeitsleitfadens für den Nutzer | ||
2. | Informationssystem zur Nachhaltigkeit | ||
2.1 | Umsetzung eines Informationssystems zur Nachhaltigkeit des Gebäudes – Ein Konzept inklusive Umsetzungsplanung liegt vor (+15 CLP) – Informationssystem zur Nachhaltigkeit des Gebäudes wurde installiert (+30 CLP) |
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3. | Technisches Nutzerhandbuch | ||
3.1 | Vorliegen eines technischen Nutzerhandbuchs Es ist als simple Bedienungsanleitung der technischen Ausstattung des Gebäudes zu verstehen. Das Nutzerhandbuch erklärt mit simplen Grafiken die technischen Zusammenhänge und gibt ebenfalls Hinweise darauf, wann anderes technisches Fachpersonal (FM) eingeschaltet werden sollte. |
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PRO2.5 | FM-gerechte Planung | ||
1. | FM-Check | ||
1.1 | Durchführung FM-Check Durchführung eines FM-Checks des Projekts hinsichtlich Zugänglichkeiten, Betriebswegeführung und Flächenausnutzung |
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2. | Betriebskostenprognose | ||
2.1 | Erstellung einer Erweiterte Betriebskostenprognose | ||
3. | Nutzer- und nutzungsbedingter Energieverbrauch | ||
3.1 | Optimierung Energieverbrauch Nutzer / Nutzung – Optimierung des nutzer- und nutzungsbedingten Energieverbrauchs (+15 CLP) – Erstellung und Umsetzung eines Zählerkonzeptes im Zusammenhang mit den energierelevanten Einrichtungen (+15 CLP) |
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Standortqualität | |||
SITE1.1 | Mikrostandort Die Bewertung der ersten elf Indikatoren erfolgt nur für die jeweils drei relevantesten Umweltrisiken, abgestuft nach ihrer Relevanz. Die individuelle Auswahl bezüglich der Naturkatastrophen muss begründet werden. |
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1. | Umweltrisiko 1: Starkregen | ||
Gefährdungsstufe Starkregen (max. 20 CLP) Ansatz nach KOSTRA-DWD-2010R soweit im Bundesland vorhanden:- Regenmengen ≥ 36 mm / 1 Std. oder ≥ 50 mm / 6 Std. (Unwetterwarnung) Wiederkehrzeit von 10 Jahren (10 CLP) – Regenmengen ≥ 32 mm / 1 Std. oder ≥ 45 mm / 6 Std. (Markante Wetterwarnung) Wiederkehrzeit von 10 Jahren (15 CLP) – Regenmengen ≥ 28 mm / 1 Std. oder ≥ 40 mm / 6 Std. (20 CLP) – Starkregen durch Zuordnung zu Gefahrenkarten im Projekt nicht möglich, da nicht vorhanden (0 CLP)Kompensationsmaßnahmen Starkregen (mit direkter Auswirkung auf das Gebäude) (max. 10 CLP) – Es gibt ein Starkniederschlagsgutachten mit standortbezogenen Aussagen zu den Niederschlagshöhen und -spenden in Abhängigkeit von der Niederschlagsdauer und der Jährlichkeit (Wiederkehrintervall), (z.B. nach KOSTRA-DWD-2010R) (+5 CLP) – Eine Risikoanalyse ist für das Gebäude durchgeführt. (+5 CLP) – Die in einer Risikoanalyse vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind umgesetzt. (+5 CLP) |
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2. | Umweltrisiko 2: Sturm | ||
Gefährdungsstufe Sturm (max. 20 CLP) “Winter Storm, Hazard, 50 year event“ – > 50 (0 CLP) – > 25 (10 CLP) – < 25 (20 CLP)Kompensationsmaßnahmen Sturm (max. 10 CLP) – Es gibt keine angrenzenden großen Freiflächen ohne Vegetation und Wasserflächen. (+5 CLP / +2,5 CLP) – 90 % aller umliegenden Gebäude haben nicht mehr als 4 Stockwerke (die Windbelastung einer Fassade nimmt exponentiell zu ihrer Höhe zu). (+5 CLP / +2,5 CLP) – Eine Risikoanalyse ist für das Gebäude durchgeführt. (+5 CLP / +2,5 CLP) – Die in einer Risikoanalyse vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind umgesetzt. (+5 CLP / +2,5 CLP) |
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3. | Umweltrisiko 3: Hochwasser | ||
Gefährdungsstufe Hochwasser (max. 20 CLP) – Sehr hoch (Gefahr für Hochwasser alle 10 bis 50 Jahre) (0 CLP / 0 CLP) – Mittel (Gefahr für Hochwasser alle 50 bis 100 Jahre) (5 CLP / 2,5 CLP) – Gering (Gefahr für Hochwasser seltener als alle 100 Jahre) (10 CLP / 5 CLP) – Keine Hochwassergefährdung (20 CLP / 10 CLP)Kompensationsmaßnahmen Hochwasser (max. 10 CLP) – Hochwasserschutzkonzept nach Nutzungsanforderungen (+5 CLP / +2,5 CLP) – (Temporäre) bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z. B. Damm) (+3 CLP / +1,5 CLP) – Sicherheitsabstand des Erdgeschosses (> 15 cm) über dem Pegelstand eines Hochwassers, das statistisch gesehen alle 50 Jahre auftritt (+3 CLP / +1,5 CLP) – Vergrößerung der Retentionsräume innerhalb des Projektgebietes (+3 CLP / +1,5 CLP) – Eine Risikoanalyse ist für das Gebäude durchgeführt. (+5 CLP / +2,5 CLP) – Die in einer Risikoanalyse vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind umgesetzt. (+5 CLP / +2,5 CLP) |
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12. | Luftqualität | ||
12.1 | Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Luftqualitätsmerkmale Im Umfeld gibt es folgende Grenzwertüberschreitungen Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxide (NO2) im Jahr:(+max. 10 CLP) – PM10 Überschreitung an maximal 35 Tagen (5 CLP) – Keine Überschreitung PM10 (10 CLP)(+max. 10 CLP) – NO2 Überschreitung an maximal 18 Tagen (5 CLP) – Keine Überschreitung NO2 (10 CLP)Kompensationsmaßnahmen Luftqualität (max. 10 CLP) – Positive Veränderung der Immissionssituation der Umgebung z. B. durch Fassadenbegrünung, Schaffung von Belüftungsschneisen, Photokatalyse an der Fassade (+5 CLP) – Eine Risikoanalyse ist für das Gebäude durchgeführt. (+5 CLP) – Die in einer Risikoanalyse vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind umgesetzt. (+5 CLP) |
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13. | Außenlärm | ||
13.1 | Außenlärmpegel Lärmpegel nach DIN 4109 vorhanden Schlechtester Wert auf dem Grundstück als Bewertungslärmpegel maßgebend. – > 75 dB(A) (Lärmpegelbereich VI u VII nach DIN 4109) (0 CLP) – < 75 dB(A) (Lärmpegelbereich IV u V nach DIN 4109) (10 CLP) – < 65 dB(A) (Lärmpegelbereich II u III nach DIN 4109) (15 CLP) – < 55 dB(A) (Lärmpegelbereich I nach DIN 4109) (20 CLP)Reduzierungsfaktor aus Flugverkehr (RfF): Der Fluglärm wird im Zuge der Lärmkartierung des Umgebungslärms europaweit erfasst und kartiert (EU-Richtlinie 2002 / 49 / EG). Diese Lärmkarten können hierzu verwendet werden. Die Punkteverteilung und die damit verbundenen Abstufungen der Schutzzonen orientieren sich an den in Deutschland vorgeschriebenen Lärmschutzzonen. Dazu ist die Lage des Quartiers auf Lärmbelästigung durch Flugverkehr zu untersuchen und einzustufen.Kompensationsmaßnahmen Außenlärm (max. 10 CLP) – Ausrichtung/Platzierung des Gebäudes erfolgt um Lärmpegel in Aufenthaltsräumen innen und außen zu optimieren (Lärmschutzbebauung). (+5 CLP) – Planung sieht Lärmschutzgrundrisse vor, so dass ohne aktive Maßnahmen die geforderten Lärmpegel innen eingehalten werden. (+5 CLP) – Es wurde ein Gutachten für das geplante Gebäude und die Außenbereiche durchgeführt, Optimierungsmaßnahmen sind aufgeführt. (+5 CLP) – Die im Gutachten vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahmen sind umgesetzt. (+5 CLP)Reduzierungsfaktoren gelten für den Lärm aus Flugverkehr: – Lärmschutzzone 1: LDEN größer 75 dB(A) -75% – Lärmschutzzone 2: LDEN 67 bis 75 dB(A) -50% – Lärmschutzzone 3: LDEN 62 bis 67 dB(A) -20% |
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14. | Radon | ||
14.1 | Gefährdungsstufe Radon – RadonBodenluftkonzentration wird in einer Risikoabschätzung parzellengenau ermittelt (+5 CLP) – Im Gebäude werden geeignete Maßnahmen getroffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren (s. §123 StrlSchG) (+5 CLP) |
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SITE1.2 | Ausstrahlung und Einfluss auf das Quartier | ||
1. | Standortanalyse | ||
1.1 | Einordnung und Bewertung des Standortes Fachliche und begründete Einschätzung, inwieweit die öffentliche Bewertung des Standortes die Nachhaltigkeit der Nutzung des geplanten Projektes unterstützt oder möglicherweise beeinträchtigt.- Standort mit neutralem Image und untergeordneter Lage im Quartier; weder positive noch negative Ausstrahlungswirkung: akzeptables Image für die vorgesehene Nutzung / für das Gebäude bzw. neutrale und nutzungsoffene Ausstrahlung des Standortes. (5 CLP) – Standort mit lokal positiver Ausstrahlung und / oder exponierter Lage im Gesamtquartier: Gutes Image für das Gebäude / den Standort auf Grund der Lage / „Adresse“ im Quartier ist Basis für hochwertige Architektur und Nutzung. (10 CLP) – Standort mit regional und überregional positiver Ausstrahlung; alternativ / ergänzend: Standort ist Auftakt und Adresse des Quartiers: sehr gutes Image für die vorgesehene Nutzung / für das Gebäude. Der Standort hat durch Lage oder Historie einen herausgestellten Stellenwert. (15 CLP) |
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2. | Image und Standortaufwertung | ||
2.1 | Einflussnahme des Gebäudes auf den Standort oder das Quartier – Gebäude mit neutralem Image; weder positive noch negative Ausstrahlungswirkung: akzeptables Image für das Quartier. Das Gebäude und dessen Nutzung ordnet sich in die bestehende Struktur ein. (5 CLP) – Gebäude mit lokal positiver Ausstrahlung: gutes Image für das Quartier. Das Gebäude und dessen Nutzung ergänzt das Quartier durch eigenständige Ausstrahlung und Charakter und hat einen regionalen Einzug. (10 CLP) – Gebäude mit regional und überregional positiver Ausstrahlung: sehr gutes Image für das Quartier. Das Gebäude und dessen Nutzung hat eine Adresswirkung auf das Quartier. Überregionaler Einzug durch Nutzung bzw. Gebäude. (15 CLP) |
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3. | Synergiepotentiale | ||
3.1 | Synergiepotenziale durch Clusterbildung
– Gebäude mit neutraler sich eingegliederter Nutzung und Ausstrahlung auf Umgebung (5 CLP) Je weiterem Synergieeffekt (+10 CLP) |
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4. | Impuls / Attraktor | ||
4.1 | Impuls durch die Nutzung Es gibt eine neue Nutzung / ein neues Gebäude für das Quartier, welche/s ein regionales Alleinstellungsmerkmal hat bzw. eine überregionale Frequentierung nach sich zieht und / oder neue Nutzungen / Arbeitgeber / Freizeitattraktoren anzieht (z.B. Outlet-City, Erlebniswelten, etc.) |
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4.2 | Impuls durch räumliche und gestalterische Aspekte Gebäude / Nutzung als außergewöhnliches Bauprojekt mit Adresswirkung und Wirkung als „Aktivator“ des Quartiers (z. B. 50Hertz Gebäude Berlin) oder Gebäude / Nutzung als Namensgeber für das Quartier (z. B. Alnatura Campus, Ricola Kräuterzentrum, Torre Agbar, Kulturbrauerei Berlin, ZKM Karlsruhe etc.). |
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zu 4. | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Werden außerordentliche Impulse auf das Quartier / den Standort gegeben, die außerhalb der oben definierten Aspekte erreicht werden, so können diese ebenfalls angerechnet werden. Hierzu können zum Beispiel architektonische oder bautechnische Innovationen zählen. |
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SITE1.3 | Verkehrsanbindung | ||
1. | Motorisierter Individualverkehr | ||
1.1 | Umfeld – Anbindung Bundesstraße (+5 CLP) – Anbindung Autobahn (+5 CLP) – Anbindung Hauptverkehrsstraße (+5 CLP) |
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1.2 | Bezug Gebäude Die dem Gebäude zugehörigen Stellplätze sind in ein übergeordnetes Parkierungskonzept eingebunden |
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2. | ÖPNV | ||
2.1 | Haltestellen Entfernung Luftlinie 350 m |
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2.2 | Zugang zum nächstgelegenen Bahnhof – ≤ 20 Minuten (1 CLP) – ≤ 15 Minuten (2,5 CLP) – ≤ 10 Minuten (5 CLP) |
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2.3 | Takt des ÖPVN – Takt max. 15 Minuten (1 CLP) – Takt max. 10 Minuten (2,5 CLP) – Takt max. 5 Minuten (5 CLP) |
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2.4 | Bezug Gebäude – Zugang zu Fahrgastinformationen (permanenter Aushang oder digitale Anzeige) (+5 CLP) – Aushang von Umgebungsplan mit Lage der Haltestellen und Entfernungsminuten, alternativ Wegebeschilderung (+5 CLP) |
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3. | Radverkehr | ||
3.1 | Fahrradwege (500 m) – Teilweise Mischung mit Kfz (2,5 CLP) – Keine Mischung mit Kfz bzw. Shared Space oder Fahrradstraße (5 CLP) |
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3.2 | Anbindung – Regionale Anbindung und Durchgängigkeit (2,5 CLP) – Überregionale Anbindung (> 10 km) und Durchgängigkeit (5 CLP) |
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3.3 | Bezug Gebäude Befahrbare Zuwegung innerhalb der Grundstücksgrenze führt direkt zum Gebäude / zu den Abstellanlagen |
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4. | Fußgängerverkehr | ||
4.1 | Fußwegenetz (Radius 350 m vom Haupteingang) – Abdeckung von max. 50 % der Wegmöglichkeiten (2 CLP) – Abdeckung von mehr als 80 % der Wegmöglichkeiten (3 CLP) – Abdeckung aller Wegmöglichkeiten (5 CLP) |
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4.2 | Querungsmöglichkeiten – Direktes Kreuzen für min. 80% der Wege möglich (3 CLP) – Direktes Kreuzen uneingeschränkt möglich (5 CLP) |
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4.3 | Wegweisungssysteme – Flächendeckende Beschilderung (3 CLP) – Flächendeckende Beschilderung und flächendeckende Orientierungspläne (5 CLP) |
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5. | Barrierefreiheit Haltestellen | ||
5.1 | Barrierefreie Zugänglichkeit der nahen ÖPNV Haltestellen Höhenunterschiede und Abstände ≤ 3 cm, Einstiegsstellen markiert, Witterungsschutz – Betrifft bis zu 80 % der Zugänge (5 CLP) – Betrifft flächendeckend alle Zugänge (10 CLP) |
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5.2 | Barrierefreier Ausbau des Weges zum Gebäude und dessen Umgebung Keine Sichthindernisse, taktile Leitelemente, Absenkungen, keine Querungen mit Radfahrern |
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6. | INNOVATIONSRAUM | INNOVATIONSRAUM Erläuterung: Werden für die Nutzer zusätzliche Mobilitätselemente wie Shuttle, Firmenräder, Firmentickets angeboten oder sonstige das Zielfördernde Angebote gemacht, wie quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement, betriebliches Mobilitätsmanagement (Car- und Bikesharing sowie deren Verknüpfung mit dem ÖPNV), innovative Entwicklungen im umgebenden ÖPNV, können Punkte gemäß der Bewertungslogik der Indikatoren 1 – 5 angerechnet werden. – je innovativem Mobilitätselement (+5 CLP) |
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SITE1.4 | Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen | ||
1. | Soziale Infrastruktur (max. 35 Punkte) | ||
1.1 | Innerhalb des Quartiers / im Umfeld (max. 35 CLP) | ||
1.1.1 | Bildung 1 – Kinderbetreuung
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: – |
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1.1.2 | Bildung 2 – Weiterführende oder Berufsbildende Schule
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 15 |
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1.1.3 | Freizeit Je erfülltem Aspekt:Kunst und Kultur (Kino, Theater, Galerien), Bücherei, Quartierszentrum, Bürgerhaus, Jugendraum, Seniorentreff, Fitnessstudio nahe der Arbeitsstätte (alternativ: öffentlich zugängliches Fitnessprogramm wird im Gebäude angeboten und Externe dürfen dieses nutzen)max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 max. Entfernung Luftlinie: 700 |
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1.1.4 | Spielplätze
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: – |
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1.1.5 | Sportstätten Turn- und Sporthalle, Sportfreigelände / Sportplatz mit Leichtathletik, Hallen- oder Freibadmax. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 max. Entfernung Luftlinie: 700 |
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1.2 | Möglichkeit der Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes und der Außenanlagen | ||
1.2.1 | Anmietmöglichkeiten und Nutzbarkeit von Flächen innerhalb des Gebäudes Dritte haben die Möglichkeit, Räumlichkeiten (z.B. Büroräume, Besprechungsräume, Multifunktions- Tagungsräume etc.) im Gebäude temporär anzumieten. Bei Shopping Center: Die Durchwegungen im Gebäude sind auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Öffentlichkeit zugänglich. |
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1.2.2 | Nutzbarkeit von Flächen in den Außenanlagen des Gebäudes Gebäudeumgebenden Außenanlagen sind – sowohl während als auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – für die Öffentlichkeit nutzbar. |
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2. | Erwerbswirtschaftliche Infrastruktur (max. 35 Punkte) | ||
2.1 | Nahversorgung 1 – Vollsortimenter (Angebot von Gütern des täglichen Bedarfs)
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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2.2 | Nahversorgung 2 – Kleinteiliger Einzelhandel (Bäckerei, Metzgerei, Drogerie etc.)
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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2.3 | Nahversorgung 3 – Wochenmarkt
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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2.4 | Gastronomie – Restaurant, Café, Bäckerei etc.
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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2.5 | Sonstige Dienstleistungen – Bank, Post, Friseur, Fitnessstudio, Wellness etc.
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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2.6 | Medizinische Versorgung 1 – Allgemeinmediziner
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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2.7 | Medizinische Versorgung 2 – Facharzt, Apotheke etc
max. Geh- /Fahrzeit mit ÖPNV [min]: 10 |
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3. | Gebäudezugehörige Infrastruktur / Nutzungsvielfalt | ||
3.1 | Nutzungsvielfalt im Gebäude Unter 1.1 oder 2 genannte Infrastruktur direkt im Gebäude – Punkte entsprechend 1.1 bzw. 2 |
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3.2 | CIRCULAR ECONOMY BONUS Erläuterung: Anrechnung der Bonuspunkte, wenn bislang unkonventionelle Angebote für Gebäudenutzer oder Externe zur Versorgung gemacht und baulich umgesetzt oder vorgesehen werden, wie z.B. Lebensmittel-Anpflanzungen, Bienenstöcke (Urban Farming), oder ein nachbarschaftlicher Austausch z. B. von Dienstleistungen (temporäre Handelsflächen, Repair Cafés, Nachbarschaftstreff, o.ä.) gefördert wird. |
Diese Auflistung der Kriterien bezieht sich beispielhaft auf das Nutzungsprofil Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude. Eine Übersicht der verfügbaren Systemvarianten für die verschiedenen Gebäudearten und ihre zugehörigen Kriterien finden Sie bei der DGNB.
Wir beraten Sie gerne, um das geeignete Nutzungsprofil für Ihr Projekt zu finden.
Telefon +49 711 62049-340
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